Im Jahr 2018 machte der LfDI im Bereich der Informationsfreiheit vermehrt von seinen aufsichtsbehördlichen Befugnissen Gebrauch: So drohte er in drei Fällen Beanstandungen an und sprach in zwei Fällen Beanstandungen aus. In keinem Jahr zuvor hatte der LfDI von diesem „schärfsten Schwert“ seiner informationsfreiheitsrechtlichen Befugnisse Gebrauch gemacht. Der LfDI führte auch erstmalig örtliche Feststellungen im Bereich der Informationsfreiheit durch: Aufgrund des Verdachts von Verstößen gegen das Landestransparenzgesetz nahmen zwei Mitarbeiterinnen und ein Mitarbeiter in den Diensträumlichkeiten des Rhein-Lahn-Kreises Einsicht in zahlreiche Akten und prüften diese auf Verstöße gegen das Informationsfreiheitsrecht.
Der LfDI kann auch dieses Jahr wieder von vielen spannenden sowie interessanten Fällen berichten: Beispielsweise von der ersten örtlichen Feststellung im Bereich der Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz, einem Antrag auf UFO-Handlungskonzepte oder von einer Informationsanfrage an den Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz.
Weitere Informationen: