Am 26. November 2014 hat die Landesregierung ein Transparenzgesetz auf den Weg gebracht. Mit diesem Gesetz soll nach dem Vorbild des Hamburger Transparenzgesetzes für die Verwaltung die Pflicht zur aktiven Veröffentlichung festgeschrieben werden.
- Gesetzentwurf (Stand: erste Befassung im Ministerrat am 26. November 2014)
Das formale Gesetzgebungsverfahren soll mit der Kompetenz der Bürgerinnen und Bürger und betroffener Zielgruppen angereichert werden. Jeder Rheinland-Pfälzer und jede Rheinland-Pfälzerin soll die Möglichkeit haben, Impulse und Ideen über Onlineverfahren einzubringen. Außerdem sind Themenworkshops, Fachdialoge und Ideenwettbewerbe geplant. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung sollen als eigene Zielgruppe in das Beteiligungsverfahren eingebunden werden.
Durchgeführt wird das Beteiligungsverfahren von einem unabhängigen Institut. Es soll im Januar 2015 mit einer großen Auftaktveranstaltung beginnen. Nach der Planung der Landesregierung, wird der Ministerrat die Ergebnisse in seine zweite Befassung mit dem Gesetzentwurf im Sommer 2015 einfließen lassen. Der Gesetzentwurf soll dann vor der Sommerpause 2015 an den Landtag gehen.