Der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Edgar Wagner, nahm die gestrige Vorstellung des Kommentars zum Landesdatenschutzgesetz zum Anlass, in Anwesenheit von Vertretern aller Landtagsfraktionen und der Spitzen der rheinland-pfälzischen Justiz auf die Notwendigkeit einer Novellierung des rheinland-pfälzischen Datenschutzgesetzes hinzuweisen. Da im Zuge der jüngsten Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes die Privatwirtschaft verpflichtet wurde, bei Datenpannen die Öffentlichkeit zu informieren, wird man diese Pflicht auch den Landesbehörden auferlegen müssen. Da die privaten Arbeitgeber verpflichtet wurden, ihren betrieblichen Datenschutzbeauftragten eine bessere Aus- und Weiterbildung zu ermöglichen, wird man Entsprechendes auch von den öffentlichen Arbeitgebern für ihre behördlichen Datenschutzbeauftragten verlangen können. Auch im Hinblick auf die Problematik, die mit dem Einsatz von Videoattrappen verbunden sei, sei der Gesetzgeber gefragt so Edgar Wagner.
Der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte wies darauf hin, dass die Notwendigkeit von Reformen allerdings weit über diese Punkte hinausginge. Deshalb seien die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zurzeit auch dabei, Musterentwürfe für ein Bundes- und ein Landesdatenschutzgesetz zu erarbeiten. Diese Entwürfe sollen den datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht werden, die sich aus dem Internet, den neuen Medien und den Informations- und Kommunikationstechnologien der Zukunft ergeben.
Wagner erinnerte während der gestrigen Veranstaltung an den früheren Datenschützer und Landtagsabgeordneten Walter Schmitt, der bereits bei der Verabschiedung des Landesdatenschutzgesetzes vor 35 Jahren die Notwendigkeit betont habe, dieses Gesetz stets an die Erfordernisse der jeweiligen Zeit und ihrer technologischen Entwicklung anzupassen. Die damalige Feststellung treffe immer noch zu.