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Smart-TV: Datenschutzanforderungen an Dienste und Produkte

- Pressemitteilung vom 10. November 2015

Moderne Fernsehgeräte mit Computer-Zusatzfunktionen und Internet-Fähigkeit (Smart-TV) bieten neben dem Empfang des Fernsehsignals auch die Möglichkeit, Angebote von Web-Inhalten und Internetdiensten aufzurufen.Jüngst haben nordrhein-westfälische Verbraucherschützer Klage gegen Samsung eingereicht, weil Smart-Fernseher dieses Unternehmens Nutzerdaten ungefragt an Server des Unternehmens übertragen würden, sobald der Fernseher an das Internet angeschlossen werde. Der Nutzer werde darüber weder informiert noch könne verhindert werden, dass Informationen weitergeleitet werden. Dieser Vorgang zeigt, dass eine Reihe von Herstellern - aber auch andere Beteiligte an dieser Technologie wie TV-Sender und Internet-Dienstleister - den Datenschutz nicht immer genügend beachten.

Die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich haben deshalb eine Orientierungshilfe für alle an diesem Thema Interessierten veröffentlicht, in der die Anforderungen an einen datenschutzgerechten Einsatz von Smart-TV erläutert sind. Damit sollen insbesondere auch Fernsehzuschauer, die parallel das Internet nutzen wollen, in die Lage versetzt werden, solche Geräte auszuwählen, die die Möglichkeit einer datenschutzfreundlichen Konfiguration und Nutzung bieten.

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