Bereits im Jahr 2012 hatte sich die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland dafür ausgesprochen, Kooperationsverträge zwischen Wissenschaft und Wirtschaft offenzulegen. Die Forderung der Beauftragten lautete: Einer verborgenen Einflussnahme auf Forschungsgegenstände, Forschungsergebnisse und auf deren Veröffentlichung kann nur durch eine konsequente Politik der Offenheit begegnet werden. Kooperationsverträge zwischen Wissenschaft und Unternehmen sind grundsätzlich offenzulegen. Eine solche Veröffentlichungspflicht sollte mindestens die Identität der Drittmittelgeber, die Laufzeit der Projekte, den Förderumfang und die Einflussmöglichkeiten der Drittmittelgeber auf Forschungsziele und -ergebnisse umfassen.
Die Universität Mainz hatte sich eineinhalb Jahre lang der Forderung eines Journalisten des SWR widersetzt, Einsicht in diese Verträge zu nehmen. Erst nachdem das Verwaltungsgericht Mainz entschieden hatte, dass dem Antragsteller auf der Basis des Presserechts Einblick zu gewähren ist, wurden am Montagnachmittag in den Räumen der Johannes Gutenberg-Universität und im Beisein des Präsidenten der Hochschule, Georg Krausch, die Verträge Vertreterinnen und Vertretern der Presse vorgelegt.
In verschiedenen Verträgen mit einer Gesamtfördersumme von 150 Mio. Euro sind die Mitspracherechte für die Stiftung danach erheblich: Berufungen von Professoren oder wissenschaftlichen Direktoren, Änderungsverträge, Verlängerungen oder Abfindungen - in allen diesen Bereichen hat die Stiftung ein Mitspracherecht, das letztlich in ein Veto münden kann. Im Rahmen der Offenlegung der Verträge kündigte die Universität Mainz an, die Vertragstexte überarbeiten und die Grenzen der Einflussmöglichkeiten des Stifters klarer bestimmen zu wollen.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, begrüßte ausdrücklich die Offenlegung der Verträge, für die er sich bereits seit längerer Zeit einsetzt. Auch dieser Fall zeigt, wie wichtig Transparenz ist. Sie ermöglicht die notwendige Kontrolle und Verbesserung des Verwaltungshandelns, schützt im Ergebnis aber auch Grundrechte wie die Freiheit von Forschung und Lehre. Die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft sei auch und gerade für Rheinland-Pfalz ein enormer Innovationsmotor, doch müssten die Grenzen zulässiger gegenseitiger Einflussnahme unbedingt geachtet werden. Wenn Informationsfreiheit dazu führt, dass das Verhältnis von Freiheit und Verantwortung öffentlich diskutiert und zum allgemeinen Nutzen neu bestimmt wird, dann hat sie erfolgreich Wirkung entfaltet, so Prof. Kugelmann abschließend.