Auf Einladung von Univ.-Prof. Dr. Jürgen Falter hielt der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für den Datenschutz am Dienstag, dem 28. Juni 2011 im Rahmen der Vorlesungsreihe Aktuelle Fragen der deutschen Politik einen Vortrag vor Studentinnen und Studenten der Universität Mainz zum Stellenwert des Datenschutzes in Staat und Gesellschaft.
Wagners Fazit: Gegenüber staatlichen Informationsanforderungen sei der Datenschutz grundsätzlich gewährleistet. Gefährdungen ergeben sich im Wesentlichen daraus, dass der Staat zum Schutz von Grundrechten auch in andere Grundrechte - und deshalb auch in das Datenschutzgrundrecht - eingreifen dürfe. Das Bundesverfassungsgericht und die Verfassungsgerichte der Länder sowie die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sorgten aber letztlich dafür, dass dies nur im Rahmen des unbedingt Notwendigen geschehe.
Die Zukunft des Datenschutzes entscheide sich deshalb - so Wagner - bei der Frage, wie die Bürgerinnen und Bürger im gesellschaftlichen Kontext mit ihrer Privatsphäre und ihren privaten Daten umgingen. Gegenwärtig sei die öffentliche Präsentation des Privaten vor allem in Internet eine ständig zunehmende Praxis. Für viele junge Menschen sei die Privatsphäre als Raum, den man vor den Augen anderer schützt, kein Konzept mehr, mit dem sie etwas anfangen können.
Im Übrigen seien viele nicht ausreichend über die Funktionsbedingungen des Internet informiert. Dies sei auch eines der Ergebnisse der neuesten BITKOM-Studie. Fast die Hälfte der Internetnutzer verlangen nach mehr Information. Dies zeige, dass der Datenschutz auch als Bildungs- und Erziehungsaufgabe begriffen werden müsse.
- Der Stellenwert des Datenschutzes in Staat und Gesellschaft Vortrag des Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner