"Datenbanken, in denen die Daten von mehreren Millionen Bürgerinnen und Bürgern gespeichert werden, ohne dass diese eingewilligt haben, sind kritisch zu bewerten. Denn für eine entsprechende Datensammlung ist eine Rechtsgrundlage notwendig: Das Vorliegen eines berechtigten Interesses der Strom- und Gasunternehmen, das dafür in Frage käme, ist aber im Hinblick auf die Schaffung einer solchen Datenbank zweifelhaft. Denn die Energieversorger würden hiermit lediglich ihr eigenes marktübliches wirtschaftliches Risiko zu Lasten des Datenschutzes auf die Kundinnen und Kunden verlagern. Bedenken bestehen insbesondere dagegen, dass Profile mit der Dauer von Vertragslaufzeiten erstellt werden sollen, um zu entscheiden, mit wem man einen Vertrag abschließen möchte. In dem Fall würden die Datenbanken dazu führen, Kundinnen und Kunden zu selektieren und zu diskriminieren. Die angedachten Datenbanken sind auch nicht mit Bonitätsauskünften vergleichbar, die gegen vertragswidriges Verhalten wie Zahlungsausfälle absichern sollen."
Kugelmann begrüßt die Beratungen des Arbeitskreises Auskunfteien der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern am 2./3. November 2020 zu diesem Thema: "Aus Sicht des Arbeitskreises bestehen erhebliche Zweifel an der Verarbeitung von Positivdaten wie Angaben zur Vertragsdauer durch Wirtschaftsauskunfteien im Bereich der Energieversorgungsbranche auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) Datenschutz-Grundverordnung. Positivdaten sind Informationen, die keine negativen Zahlungserfahrungen oder anderes nicht vertragsgemäßes Verhalten zum Inhalt haben. Dieses Ergebnis des Arbeitskreises soll der Datenschutzkonferenz als Entscheidungsvorlage zugeleitet werden." Kugelmann sagt weiter: "Es zeigt sich damit, dass die Verwendung von Daten sehr problematisch ist, die darauf hindeuten, dass eine Bürgerin oder ein Bürger den Energieversorgungsvertrag gewechselt hat oder welche dahingehend ausgewertet werden könnten."
Hintergrund der Diskussionen sind Berichte des NDR sowie der Süddeutschen Zeitung, wonach zwei große deutsche Auskunfteien eine Datenbank planen, in denen Vertragsdaten von Strom- und Gaskunden branchenweit gespeichert werden sollen. Derzeit können Kunden bei der Wahl des Strom- und Gasanbieters durch einen regelmäßigen Preisvergleich und den Wechsel des Anbieters von günstigeren Preisen oder besonderen Angeboten für Neukunden profitieren. Häufig wechselnde Kunden sind für die Unternehmen jedoch weniger interessant als langfristige Kunden. Aus diesem Grund haben die Anbieter ein Interesse daran, möglichst schon vor Vertragsabschluss in Erfahrung zu bringen, wie häufig potentielle Kunden ihren Energieanbieter wechseln.