Am 28. September 2014 wird weltweit zum 12. Mal der Right to Know Day - der Tag der Informationsfreiheit - begangen. Seit 2012 zählt auch der LfDI Rheinland-Pfalz zu den Institutionen, die für das Recht der Bürgerinnen und Bürger eintreten, von allen öffentlichen Stellen Informationen einzuholen.
Auch wenn es dieses Recht, zu wissen bereits seit 2006 gegenüber Bundesbehörden und seit 2009 in Rheinland-Pfalz gibt, ist es doch ein Recht, dass der Bürger nicht kennt und die Verwaltung überwiegend nicht will, so der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner. Das eine wie das andere kann aber so nicht einfach hingenommen werden.
Notwendig sei vielmehr, die Praxis näher ans Gesetz zu führen, das Partizipation der Bürger und Transparenz der Verwaltung fördern will. Dafür benötige man einen langen Atem. Der LfDI unterstütze diesen Weg mit einer Reihe von Schulungsprogrammen für interessierte Bürger, Journalisten, Vereine und Parteien. Genau so wichtig ist es aus Sicht des LfDI aber, auch die Anwender des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nämlich die Mitarbeiter der Landes- und Kommunalbehörden im Bereich der Informationsfreiheit zu schulen. Da der 28. September dieses Jahr auf einen Sonntag fällt, lud der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit, Edgar Wagner, bereits gestern kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für einen Vormittag zur Informationsfreiheit in seine Dienststelle ein.
Die rege besuchte Veranstaltung diente nicht nur dem Erfahrungsaustausch, bei dieser Gelegenheit konnte auch ein Blick auf die Open Government Data Strategie der Landesregierung geworfen werden. Nur gut informiertes und geschultes Behördenpersonal kann informationssuchenden Bürgerinnen und Bürgern fachkundig bei ihrem Informationsbegehren helfen, so Wagner.
Im Rahmen der Veranstaltung wurde darüber hinaus der neu entworfene Leitfaden für die Praxis des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz zum LIFG vorgestellt. Dieser fast 60 Seiten umfassende Leitfaden soll sowohl den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den rheinland-pfälzischen Behörden als auch den Bürgerinnen und Bürgern bei einem Antrag auf Informationszugang nach dem LIFG helfen. Der Leitfaden gibt dabei neben rechtlichen Hinweisen Beispiele für Anwendungsfälle und einschlägige Rechtsprechung.
Erste Anzeichen für eine positive Entwicklung zeigen sich im wachsenden Interesse der Bürgerinnen und Bürger an der Informationsfreiheit. So nehmen die Antragszahlen im Lande weiter zu, das auch vom LfDI geförderte Bürger-Portal Frag den Staat verzeichne alleine für Rheinland-Pfalz mehr als 90 Anfragen seit seiner Eröffnung im Mai 2014.
Transparenz ist für eine lebendige Demokratie von großer Bedeutung, betonte Wagner.Der internationale Right to Know Day führt uns vor Augen, dass die moderne Verwaltung offen, transparent und bürgerorientiert ist.