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Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz

- Pressemitteilung vom 19. Februar 2015

Ministerpräsidentin Malu Dreyer gibt Startschuss zum öffentlichen Beteiligungsverfahren

Im Rahmen der heutigen Auftaktveranstaltung zum Bürgerbeteiligungsverfahren „Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz“ diskutierten heute in der Staatskanzlei Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Staatssekretärin Heike Raab, die Vorsitzende des Rats für digitale Entwicklung und Kultur, Valentina Kerst, sowie der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Thorsten Faas von der Universität Mainz über die Herausforderungen, Gründe und Ziele eines Transparenzgesetzes.

Die Ministerpräsidentin nutzte die Veranstaltung, um die Online-Plattform https://transparenzgesetz.rlp.de frei zuschalten. Auf dieser haben Bürgerinnen und Bürger folgende Möglichkeiten:

  • Download des gesamten Gesetzestextes
  • Kommentierung/Stellungnahme zu einzelnen Aspekten bzw. Themenbereichen des Gesetzentwurfs
  • Informationen über die unterschiedlichen Veranstaltungen des Beteiligungsprozesses
  • Anforderung eines Exemplars des Gesetzesentwurfs in Papierform

Die Landesregierung will nicht nur mit dem Transparenzgesetz, sondern auch schon im Gesetzgebungsprozess innovative Wege gehen. Daher wird das Gesetzgebungsverfahren von einem breit angelegten Beteiligungsprozess begleitet. Es richtet sich an die Bürgerinnen und Bürger von Rheinland-Pfalz sowie ganz besonders betroffene Zielgruppen. Daher wird es neben der Möglichkeit zur Online-Beteiligung auch Fachveranstaltungen und Workshops für Landesverwaltungen und Kommunen geben. Die Termine der kommenden Veranstaltungen finden Sie auf der Seite der Landesregierung (Pressemitteilung). Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens werden Ende Mai vorliegen und am 11. Mai 2015 an die Ministerpräsidentin im Rahmen einer Abschlussveranstaltung übergeben.

Die Zahl von mehr als 100 Besucherinnen und Besucher der heutigen Veranstaltung macht das breite Interesse an einem Transparenzgesetz deutlich. Auch wenn dieses Interesse teilweise mit Ängsten und Befürchtungen von Seiten der Verwaltung einhergeht, wird sich die Vorreiterstellung von Rheinland-Pfalz im Bereich staatlicher Transparenz über lange Sicht bezahlt machen, sagt Edgar Wagner, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. „Vor 40 Jahren war Rheinland-Pfalz zusammen mit Schweden und Hessen das erste Land, das ein Datenschutzgesetz erließ. Das war mutig, wie heute beim Erlass eines Transparenzgesetzes. Wieder gehört Rheinland-Pfalz zu den Ersten! Akzeptanz von staatlicher Transparenz wird in weit weniger als 40 Jahren sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Verwaltungsmitarbeiter selbstverständlich sein.“ Auch wenn ein Beteiligungsverfahren, wie das heute gestartete, absolutes Neuland für Rheinland-Pfalz bedeute, werde es helfen, die Akzeptanz des Gesetzes in den Verwaltungen zu fördern und den Bürgerinnen und Bürgern bereits im Gesetzgebungsverfahren die Vorzüge und Möglichkeiten von staatlicher Transparenz zeigen. „Wir müssen nicht nur an einem guten Gesetz arbeiten, sondern auch für das Gesetz und seine Idee von Offenheit und Transparenz der Verwaltung werben“, forderte Edgar Wagner abschließend.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Edgar Wagner appelliert dafür, sich an der Ausgestaltung des Gesetzes aktiv zu beteiligen.

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