Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Prof. Dr. Dieter Kugelmann, hat heute in Anwesenheit des Vorsitzenden der Datenschutzkommission, des Abgeordneten Heiko Sippel, den 26. und den 27. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz an den Präsidenten des rheinland-pfälzischen Landtags, Hendrik Hering, übergeben.
Der 26. Datenschutzbericht umfasst den Zeitraum 2016 und 2017 und ist der letzte Tätigkeitsbericht aus der Zeit vor Wirksamkeit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Er behandelt neben fachlichen Themen die Anpassungen der Organisation und Ausrichtung der Behörde an die Datenschutz-Grundverordnung sowie die Vorbereitung der Verantwortlichen auf den neuen Rechtsrahmen.
Der 27. Datenschutzbericht ist der erste Bericht des Landesbeauftragten unter Geltung der der Datenschutz-Grundverordnung, die eine jährliche Berichterstattung vorsieht. 2018 lag der Fokus der Arbeit des LfDI auf der Information der Verantwortlichen in Wirtschaft und Verwaltung über die mit der Datenschutz-Grundverordnung einhergehenden Änderungen und deren Unterstützung durch Informationsmaterialien und Umsetzungsempfehlungen.
Im Datenschutzbericht 2018 wird ein Anstieg der Fallzahlen, u.a. bei Beschwerden, Eingaben und der Meldung von Datenpannen deutlich. Von den Untersuchungs- und Abhilfebefugnissen, die dem LfDI mit der Datenschutz-Grundverordnung zur Verfügung stehen, wurde zunehmend Gebrauch gemacht. Dies hat in einer Reihe von Fällen zu Klageverfahren geführt. Dies spiegelt die Veränderung in der Arbeit des Landesbeauftragten wider. Nach wie vor sind Aufklärung und Beratung von Bürgerinnen, Bürgern und Verantwortlichen tragende Säulen seiner Tätigkeit. Daneben rücken jedoch Aufsicht und Sanktion stärker in den Mittelpunkt seiner Arbeit.
Neben den Datenschutzberichten wurde der, bereits am 28.08.2019 veröffentlichte, 3. Tätigkeitsbericht der Informationsfreiheit für die Beratung im Parlament an den Landtagspräsidenten übergeben.
Prof. Kugelmann nahm die Übergabe der Berichte zum Anlass, dem ausscheidenden Vorsitzenden der Datenschutzkommission, dem Abgeordneten Heiko Sippel, für seine langjährige Unterstützung zu danken. "Die Aufgaben des Landesbeauftragten betreffen den Schutz personenbezogener Daten nach Art. 8 der Europäischen Grundrechtecharta und Art. 4 a der Landesverfassung sowie im Rahmen der Informationsfreiheit die Transparenz staatlichen Handelns. Beides sind Rechte von Bürgerinnen und Bürgern, denen in einer digitalisierten Gesellschaft steigende Bedeutung zukommt. Daher ist es gut und richtig, dass der Landesbeauftragte über die Datenschutzkommission mit dem Landtag als Repräsentant des Souveräns verbunden ist. Es ist das Verdienst von Heiko Sippel, diese Verbindung in den zurückliegenden Jahren erfolgreich und in Balance mit der Unabhängigkeit des LfDI gestaltet zu haben. Ich danke ihm für seine langjährige und überaus konstruktive Unterstützung und wünsche ihm für seine künftige Aufgabe als Landrat die gleiche glückliche Hand."