Die Montage und Inbetriebnahme von insgesamt drei Videokameras zur Überwachung des Bahnhof- und Saalbauvorplatzes sowie zweier Parkplätze am Bahnhaltepunkt Böbig wurde vom Landesbeauftragten für den Datenschutz, Edgar Wagner, jetzt gegenüber dem Oberbürgermeister der Stadt Neustadt a.d.W. förmlich beanstandet, weil diese Maßnahme nicht mit datenschutzrechtlichen bzw. polizeirechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Diese schärfste Form der Missbilligung eines Verstoßes gegen Datenschutzrecht, von der der Landesbeauftragte nur sparsam Gebrauch macht, war notwendig geworden, weil die Kameras trotz entsprechender Hinweise auch des Ministeriums des Innern und für Sport (ISM) sowie der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier in Betrieb genommen wurden. Die ADD geht davon aus, dass im Bereich der Polizeiinspektion Neustadt gerade kein sog. polizeilicher Brennpunkt vorliegt und somit nicht alle Zulässigkeitsvoraussetzungen von § 27 Abs. 1 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) als maßgeblicher Rechtsgrundlage erfüllt sind.
Der Hinweis, dass die Kameras trotz der Vorbehalte des Datenschutzbeauftragten bereits montiert und in Betrieb genommen worden waren, stammte von einem Bürger. Dies bestätigt meinen Eindruck, so Wagner, dass die Bürgerinnen und Bürger aufgrund der Präsenz des Themas Datenschutz zunehmend mit offenen Augen durch ihren Alltag gehen und es nicht mehr akzeptieren, wenn in ihrer Eisdiele, im Schwimmbad, im Wartezimmer, im Zug oder in ihrer Stadt einfach Videokameras installiert werden.