Veranstaltung: „Datenschutz und Justiz – Herausforderungen an Rechtsprechung und Gerichtsverwaltung“ am 25. September 2018

Am 25. September 2018 fand die gut besuchte Veranstaltung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz unter dem Titel „Datenschutz und Justiz – Herausforderungen an Rechtsprechung und Gerichtsverwaltung“ im Plenarsaal des Landtags Rheinland-Pfalz im Landesmuseum in Mainz statt. Vertreter der Wissenschaft, der aufsichtsbehördlichen Praxis, der rheinland-pfälzischen Justiz und der Anwaltschaft diskutierten zu den Auswirkungen der Datenschutzreform auf die rheinland-pfälzische Justiz.
V.l.n.r. Maria Christina Rost, Dr. Carlo Piltz, Tim Wybitul, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Philipp Fernis, Mario Mannweiler, PD Dr. Nikolaus Marsch

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist geltendes Recht und entfaltet unmittelbare Wirkung – grundsätzlich auch im öffentlichen Bereich und damit auch für die Justiz. Doch nicht nur die Datenschutz-Grundverordnung selbst führt zu einer erheblichen Reform des Datenschutzrechts in Deutschland und der Welt, sondern auch die aufgrund dessen angepassten bzw. neu geschaffenen datenschutzrechtlichen Regelungen auf nationaler Ebene, insbesondere im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Daneben ist nicht zu vergessen: die Richtlinie (EU) 680/2016 für Polizei und Justiz als zweiter Rechtsakt der Europäischen Union im Rahmen der großen Datenschutzreform. Deren Umsetzung in den nationalen Gesetzen enthält ebenfalls Neuerungen insbesondere für die Strafverfolgungsbehörden und die Strafjustiz.

Privatdozent Dr. Nikolaus Marsch vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) erörterte zu Beginn der Veranstaltung in seinem Impulsvortrag die Möglichkeiten der gerichtlichen Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und nahm dabei besonders das Vorabentscheidungsverfahren, das auch nationalen Instanzgerichten die Vorlage von Fragen an den EuGH bezüglich der Auslegung und Gültigkeit von Europarecht ermöglicht, in den Blick. Maria Christina Rost – persönliche Referentin des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit – schloss mit einem Vortrag zu den Bußgeldverfahren unter der DS-GVO an – unter besonderer Berücksichtigung des europäischen Einflusses auf das nationale Ordnungswidrigkeitenrecht.

Im Anschluss an diese beiden Vorträge diskutierten die Referenten der Impulsvorträge gemeinsam mit dem Staatssekretär im Ministerium der Justiz Philipp Fernis, dem Leitenden Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler und den Rechtsanwälten Dr. Carlo Piltz und Tim Wybitul zu den Auswirkungen der Datenschutzreform auf die Gerichtsverwaltung und die Justiz und nahmen dabei unter anderem folgende Fragen in den Fokus ihrer Diskussion: Welche Auswirkungen hat die Datenschutz-Grundverordnung auf die Organisation der Gerichtsbarkeiten und auf die Rechtsprechung? Wie sind Ordnungswidrigkeitenverfahren unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung durchzuführen? Was hat die Gerichtsverwaltung beim Umgang mit personenbezogenen Daten zu berücksichtigen? Wie beeinflusst das neue Datenschutzrecht die Zivil- und die Verwaltungsgerichtsbarkeit? Welche Aspekte müssen auch in der rechtsprechenden Tätigkeit berücksichtigt werden? Wie ist das Datenschutzrecht in der Anwendung fortzuentwickeln?

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Professor Dr. Dieter Kugelmann, resümierte als Veranstalter und Moderator der Podiumsdiskussion: „Die von der Europäischen Union initiierte Datenschutzreform ist nicht nur eine Herausforderung für Wirtschaft und Verwaltung, sondern auch für die Justiz, sowohl im Rahmen der Rechtsprechung als auch der Gerichtsverwaltung. Die Europäisierung des Datenschutzes macht vor der Justiz keinen Halt und erfordert besondere Aufmerksamkeit, um die effektive Wahrung der Datenschutzrechte der Bürger und effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten.“

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