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Vierter Verbraucherdialog Smart Home Empfehlungen zum Verbraucher- und Datenschutz bei intelligenter Haustechnik vorgelegt

- Pressemitteilung vom 12. Februar 2016

Verbraucherschutzminister Prof. Dr. Gerhard Robbers, der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Prof. Dr. Dieter Kugelmann und der Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Ulrike von der Lühe stellten heute in Mainz die Ergebnisse des vierten Verbraucherdialogs Smart Home vor. Ein gemeinsames Gremium aus Expertinnen und Experten des Verbraucher- und Datenschutzes, Wirtschaft und Wissenschaft hatte sie zuvor erarbeitet.

Das vorgelegte Ergebnispapier enthält Empfehlungen für Anbieter zur verbraucher- und datenschutzfreundlichen Angebotsgestaltung sowie Empfehlungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, worauf bei der Auswahl und Nutzung von intelligenter Heimvernetzung und -automation geachtet werden sollte. Dass zum Beispiel Jalousien, Beleuchtung, die Waschmaschine oder auch Hauskameras vernetzt, per Smartphone gesteuert und Abläufe programmiert werden können, ist für die meisten Menschen Neuland. Daher ist es umso wichtiger, dass technisch innovative Angebote wie ‚Smart Home‘-Systeme von vornherein so konzipiert werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich auf die Sicherheit und den Schutz ihrer Daten verlassen können müssen. Gleiches gilt für faire Vertragsbestimmungen, Bedienfreundlichkeit sowie präzise und verständliche Informationen zu wesentlichen Punkten, so Verbraucherschutzminister Robbers.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Dr. Kugelmann, ergänzte: Es wird zunehmend deutlich, dass in einer digitalisierten Umwelt vermeintlich belanglose technische Daten wie zum Beispiel die Verbrauchswerte der Heizung geeignet sind, Dritten tiefe Einblicke in den Lebensalltag Einzelner zu verschaffen. Die Ergebnisse des Verbraucherdialogs zeigen aber, dass bei Einhaltung grundlegender datenschutzrechtlicher Standards, wie Datensparsamkeit, Datensicherheit, Transparenz und Sicherung von Kontroll- und Einwirkungsmöglichkeiten, die Innovationen rund um die Smart Home-Technologien sinnvoll genutzt werden können, ohne dass die Verbraucherinnen und Verbraucher deswegen ihre häusliche Privatsphäre aufgeben müssten. Wichtig ist dabei auch, dass der Einzelne eine informierte und freiwillige Entscheidung über die Verwendung seiner personenbezogenen Daten treffen kann.

Die Empfehlungen sollen dazu beitragen, dass Verbraucher- und Datenschutzbelange bei der Entwicklung von Smart Home-Angeboten von Anfang an berücksichtigt werden. Gleichzeitig sollen Verbraucherinnen und Verbraucher dabei unterstützt werden, sich informiert mit den Vorteilen, aber auch Risiken neuer Alltagstechnologien auseinanderzusetzen.

Im Internet der Dinge darf der Verbraucherschutz nicht zu kurz kommen. ‚Smart Home‘-Technologien sind in der Lage, den Alltag von Verbraucherinnen und Verbrauchern erheblich zu erleichtern. Gleichzeitig können sie aber bei der Auswahl, Einrichtung und Bedienung zu zahlreichen neuen Fragen und Problemen führen, erklärt Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale. Der Dialog hat uns die Gelegenheit gegeben, wichtige Verbraucherinteressen frühzeitig mit Beteiligten der Branche zu diskutieren und gemeinsame Empfehlungen zu entwickeln. Wir freuen uns, dass am Ende ein Ergebnis steht, das wesentliche Kriterien für eine verbraucherfreundliche Ausgestaltung oder Anwendung von Geräten und Diensten im vernetzten Zuhause aufzeigt.

Robbers dankte allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die engagierte, fundierte und konstruktive Zusammenarbeit im vierten Verbraucherdialog. Die Empfehlungen zum Verbraucher- und Datenschutz bei Smart Home zeichneten sich vor allem dadurch aus, dass sie von allen beteiligten Verbänden, Unternehmen, Behörden und Organisationen unterstützt werden. Dies ist eine gute Voraussetzung, um die Empfehlungen jetzt weiter in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft sowie die Verbraucherarbeit hinein zu tragen. Besonders das Interesse der Wirtschaft zeigt, dass ein hoher Verbraucher- und Datenschutzstandard zunehmend als Qualitäts- und Wettbewerbskriterium verstanden wird, gerade am Standort Deutschland, so der Minister weiter.

Die Empfehlungen betreffen insbesondere sicherheits-, anwendungs-, kosten- und datenschutzrelevante Kriterien unter Berücksichtigung technisch-organisatorischer Maßnahmen, vertragsrechtlicher Bestimmungen und Maßnahmen zur Verbraucherinformation. Sie sind technikneutral und beziehen sich insbesondere auf Nachrüstlösungen für den privaten Gebrauch. Herausgearbeitet wurden zwölf Schwerpunkte, welche den Empfehlungen für Anbieter wie auch den Empfehlungen für Verbraucherinnen und Verbraucher zugrunde liegen.

Der Verbraucherdialog ist ein Veranstaltungsformat zum vorsorgenden Verbraucher- und Datenschutz in bewährter Kooperation des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz, der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. sowie des rheinland-pfälzischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Der vierte Verbraucherdialog Smart Home fand unter Mitwirkung nachfolgend genannter Verbände, Unternehmen, Behörden und Organisationen von Juni 2015 bis Januar 2016 in Mainz statt.

Das Ergebnispapier des vierten Verbraucherdialogs Smart Home steht im Internet unter http://www.verbraucherdialog.rlp.de/ zum Download zur Verfügung. Ausgewählte Empfehlungen sind der Meldung beigefügt.

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