Der Landesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, weist darauf hin, dass in der Zeit vom 1. August 2011 bis 30. September 2011 für Privatpersonen, denen ein Haus gehört oder die in einem Haus wohnen, die Möglichkeit besteht, vorab Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Hausansichten in Microsofts Panoramadienst Streetside einzulegen. Die Widerspruchsmöglichkeit besteht für Häuser in ganz Deutschland unabhängig davon, ob Microsoft in der Region bereits Aufnahmen gemacht hat oder nicht.
Nach Ablauf dieser Frist sind Widersprüche erst wieder möglich, wenn die Straßenansichten bereits im Internet veröffentlicht sind. Der von Microsoft geplante Dienst stellt, vergleichbar dem Google-Dienst Streetview, auf 360-Grad-Aufnahmen basierende Straßen- und Hausansichten zur Verfügung. In Rheinland-Pfalz werden nach den gegenwärtigen Befahrungsplänen in der Zeit von Juni bis Oktober 2011 Aufnahmen gemacht.
Wagner empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, die Bedenken gegen eine Veröffentlichung ihres Hauses im Internet haben, die Möglichkeit des Vorab-Widerspruchs zu nutzen: Für 'Streetside' gilt wie für Google 'Streetview': Wer grundsätzlich nicht möchte, dass sein Haus im Internet abgebildet wird und weltweit abgerufen werden kann, sollte daher jetzt Widerspruch einlegen.
Für den Vorabwiderspruch muss ein von Microsoft speziell entwickeltes Formular verwendet werden, um die Identifizierung der betroffenen Immobilie einwandfrei zu ermöglichen. Dieses ist im Internet unter http://www.microsoft.com/maps/de-DE/streetside.aspx abrufbar.
Der Widerspruch kann online oder schriftlich gegenüber
Microsoft Deutschland GmbH Widerspruch Bing Maps Streetside Postfach 10 10 3380084 München
eingelegt werden. Unter dieser Adresse kann das Formular auch schriftlich angefordert werden.
Weitere Informationen zur Widerspruchsmöglichkeit und zu Microsoft Streetside im Internet-Angebot des Datenschutzbeauftragten Rheinland-Pfalz unter Streetside.