Vorratsdatenspeicherung

- Pressemitteilung vom 26. Februar 2010

Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 2. März 2010 sein Urteil zur Vorratsdatenspeicherung. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Edgar Wagner, steht für Presseanfragen dazu am: Dienstag, 2. März 2010, zwischen 12:00 Uhr und 13:00 Uhr, in den Diensträumen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Friedrichstraße 50, 10117 Berlin zur Verfügung. Um Anmeldung unter der Rufnummer (02 28) 99 77 99-9 12 bis Montag, 1. März 2010, 15:00 Uhr, wird gebeten.

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