In einer aktuellen Entschließung weist die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder auf ihre erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für die Sicherheitsbehörden (BR-Drs. 249/15) hin. Sie kann nicht erkennen, dass der Entwurf die grundrechtlichen Anforderungen, die vom Bundesverfassungsgericht und vom Europäischen Gerichtshof präzisiert worden sind, voll berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für folgende Aspekte:
- Schutz der Kommunikation von Berufsgeheimnisträgern (z. B. Abgeordneten, Ärzten, Rechtsanwälten, Journalisten),
- Differenzierung nach Datenarten, Verwendungszwecken und Speicherfristen,
- Fehlen einer Evaluierungsklausel.
Nach Ansicht der Datenschutzkonferenz bedarf es - wegen der grundrechtlichen Bedeutung der Vorratsspeicherung und der Signalwirkung für Europa - vor einer Verabschiedung des geplanten Gesetzes eines ergebnisoffenen Verfahrens mit umfassender Öffentlichkeitsbeteiligung.
Damit teilt die Konferenz die Bedenken, die der Landesdatenschutzbeauftragte Wagner gegen den Gesetzentwurf geäußert hat (vgl. Pressemeldung vom 15. April 2015), in weitem Umfang. Wagner hält darüber hinaus allerdings eine Befristung eines entsprechenden Gesetzes für sachgerecht. Dann würde der Evaluation eine höhere Verbindlichkeit zukommen; es würde eine größere Chance bestehen, dass die Erkenntnisse aus einer Evaluation auch tatsächlich gesetzlich umgesetzt werden.
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- Text der Entschließung