Den im zweijährigen Abstand gegenüber dem Landtag zu erstattenden 18. Tätigkeitsbericht hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Prof. Dr. Walter Rudolf, dem Landtagspräsidenten vorgelegt; er umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 1999 bis zum 30. September 2001.
Schwerpunktmäßig befasst er sich u.a. mit folgenden Fragen:
Internet in der öffentlichen Verwaltung
Das Internet hat eine Verbreitung sowohl bei den Bürgern wie bei den Verwaltungen gefunden, deren Umfang vor zwei Jahren in dieser Form kaum absehbar war; derzeit lauten Schätzungen, dass 15 Millionen Bundesbürger Internet-Anschlüsse nutzen. Vor zwei Jahren lag die entsprechende Zahl bei vier Millionen. Mit der Internet-Nutzung ist eine Vielzahl datenschutzrechtlicher Fragen verbunden, die in diesem Bericht näher dargestellt werden, beginnend bei den medienrechtlichen Fragen, welche Datenspuren durch gewerbliche oder sonstige Anbieter von Internet-Dienstleistungen zu deren eigenen Zwecken gespeichert werden dürfen, über die Frage, welche Datenspuren diese Anbieter im Interesse der Strafverfolgungsbehörden speichern müssen bis zu der Frage, welche Selbstschutzmöglichkeiten die Internet-Nutzer haben, um sich vor ungewollten Datenerfassungen zu schützen. Auch die Sicherheit des E-Mail-Verkehrs für den Nutzer ist ein wesentlicher Diskussionspunkt; hierbei sind die Fragen der Verschlüsselung von besonderer Bedeutung. Der Einsatz der Internet-Dienste für Verwaltungszwecke (unter dem Stichwort e-government, s. Tz. 18.1) ist ein weiterer wichtiger aktueller Diskussionspunkt. Hier stehen Fragen nach der Sicherheit der Kommunikationswege zwischen Bürger und Verwaltung, der Vertrauenswürdigkeit der Kommunikation (Stichwort: elektronische Signatur) und nach gleichen Teilhabemöglichkeiten aller Bürger an den damit gegebenen Möglichkeiten (Stichwort: digital divide) im Vordergrund.
Novellierung des allgemeinen Datenschutzrechts
Die technische Entwicklung sowie die europarechtlichen Vorgaben bilden den maßgeblichen Hintergrund für die Diskussion um die Novellierung des allgemeinen Datenschutzrechts (s. Tz. 2.1).
Data Warehouse-Technik
Auch die Diskussion um den Einsatz der Data Warehouse-Technik beruht auf dem Fortschritt der Datenverarbeitungstechnik. Die Begriffe Data Warehouse und Data Mining stehen für die Analyse der Gesamtheit aller verfügbaren Daten zu einer Person und ihren Beziehungen zu anderen, um den Besitzern des Data Warehouse oder des Daten-Bergwerks ein aussagefähiges Gesamtbild über eine bestimmte Person zu liefern (s. Tz. 22.6).
Biotechnologie
Die rasante Entwicklung der Biotechnologie ist Hintergrund der aktuellen datenschutzrechtlichen Diskussionen um die Gefahren gentechnischer Untersuchungen. In diesem Zusammenhang haben sich eine Reihe von neuen Fragen gestellt, die der Gesetzgeber noch nicht eindeutig beantwortet hat (s. Tz. 8.3.2).
Videoüberwachung
Nach wie vor kommt der Frage der Videoüberwachung öffentlicher Straßen und Plätze eine große Bedeutung zu. Dieses Thema ist als ein weiterer Schwerpunkt der letzten beiden Jahre zu betrachten (s. Tz. 5.8 und 18.2).
Weitere datenverarbeitungstechnische Entwicklungen
Daneben gibt es eine Vielzahl von datenverarbeitungstechnischen Entwicklungen in unterschiedlichsten Bereichen, die den Datenschutz vor immer neue Herausforderungen gestellt haben. Stichwortartig seien genannt
- die Entwicklungen bei der Automatisierung der Justizregister und deren Anbindung an das Internet (s. Tz. 7.8, 7.9);
- die Neuentwicklung des zentralen polizeilichen Informationssystems auf der Ebene des Bundeskriminalamts, an dem die Länder maßgeblich beteiligt sind (INPOL-neu, s. Tz. 5.3), sowie die hiermit zusammenhängende umfassende Ausstattung der Polizei mit Geräten der elektronischen Datenverarbeitung;
- das Projekt der Neuentwicklung des landesweiten Einwohnerinformationssystems (EWOIS-neu, s. Tz. 4.1 und 21.2.1).
- Versuche zur Einführung von Patientenkarten (s. Tz. 10.8);
- Asylcard für Asylbewerber (Tz. 12.4).
Privatisierung staatlicher Datenverarbeitungen
Schließlich ist erkennbar, dass die Frage der Privatisierung staatlicher Datenverarbeitungen in allernächster Zeit in unserem Bundesland eine neue Qualität erhalten wird: Nicht nur die Meldedatenverarbeitung, die gesamte bislang vom Daten- und Informationszentrum (ehem. Landesrechenzentrum) verantwortete Datenverarbeitung steht hinsichtlich ihrer Privatisierung zur Diskussion, s. Tz. 21.2.2.1.
Bewertung
Zwar ist zu konstatieren, dass all diese Entwicklungen mit datenschutzrechtlichen Gefährdungen der betroffenen Bürger einhergehen. Insgesamt ist aber festzustellen, dass die rechtliche Bindung dieser Entwicklungen wirksam ist, dass in weitem Umfang auch technische und organisatorische Vorkehrungen gegen missbräuchliche Datennutzungen bestehen und dass - bei allen faktischen Defiziten in der Kontrolle und der Transparenz vieler Verfahren - kein Anlass besteht, davon auszugehen, dass das Persönlichkeitsrecht der Bürgerinnen und Bürger derzeit weniger wirksam geschützt wäre als in der Vergangenheit.
Ausblick
Seit dem 11.9.2001 haben sich auch die für den Datenschutz maßgeblichen außerrechtlichen Paradigmen gewandelt. Der bloße Zweifel an der Wirksamkeit staatlicher Datensammlungen reicht nicht mehr aus, um bestimmte der Sicherheit dienende Vorhaben der Sicherheitsbehörden abzulehnen. Die weithin grassierende Unsicherheit über das tatsächlich in Deutschland bestehende terroristische Zerstörungspotential und die konkreten Pläne solcher Kräfte machen es schwer, zu beurteilen, welche staatlichen Maßnahmen noch verhältnismäßig, welche dagegen als übermäßig und unangemessen freiheitsschädigend anzusehen sind.
Über diese Bewertungen muss aber weiter gestritten werden können. Dies zeichnet den freiheitlichen Rechtsstaat aus. Als unnötig erkannte gesetzlich geregelte Freiheitsbeschränkungen müssen wieder rückgängig gemacht werden. Hierfür müssen Prüffristen vorgesehen werden.