Im Vorfeld der Bundestagswahl am 27. September 2009 wenden sich politische Parteien häufig an die rheinland-pfälzischen Meldeämter, um die Adressdaten bestimmter altersmäßig abgegrenzter Bevölkerungsgruppen zu erhalten. Die betroffenen Bürger haben das Recht, dieser Datenweitergabe zu widersprechen. Auf diese Widerspruchmöglichkeit hat die Meldebehörde bei der Anmeldung sowie mindestens halbjährlich durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen.
Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte, Edgar Wagner, stellt hierzu fest: Es sicher unbefriedigend, dass trotz dieser Hinweispflicht, viele Menschen von ihrem Widerspruchsrecht nichts erfahren. Man darf bei allen Beschwerden hierüber aber nicht außer Acht lassen, dass die politischen Parteien im demokratischen Gefüge eine eminent wichtige Aufgabe wahrnehmen; ihre Stellung ist daher nicht umsonst verfassungsrechtlich verankert. Die Wahlwerbung durch Parteien ist Bestandteil und Ausdruck unserer Demokratie und mit sonstiger Werbung für Autos, Waschmittel oder Schokoriegel nicht zu vergleichen!
Die melderechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass die politischen Parteien die Daten nicht für andere Zwecke verwenden dürfen; außerdem müssen sie spätestens einen Monat nach der Wahl gelöscht bzw. vernichtet werden. Edgar Wagner: Der Gesetzgeber hat mit dieser Regelung eine datenschutzrechtlich nicht zu beanstandende Abwägung zwischen den Interessen der Bürger und den Interessen der politischen Parteien getroffen.