Workshop des Landesbeauftragten für den Datenschutz zur Umsetzung der Orientierungshilfe Krankenhausinformationssysteme am Mittwoch, den 5. September 2012 in Mainz

- Pressemitteilung vom 28. August 2012

Vor über einem Jahr haben die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder eine Orientierungshilfe zur Zulässigkeit von Zugriffen auf elektronische Patientendaten vorgelegt und dabei auch die aus ihrer Sicht notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzes im Krankenhausbetrieb beschrieben. Mit dem Papier wurde die Diskussion über die Vereinbarkeit einer optimalen stationären Patientenversorgung mit den Belangen des Datenschutzes auf Bundes- und Landesebene neu belebt. Mittlerweile gehen alle beteiligten Einrichtungen, Verbände und Unternehmen davon aus, dass ein datenschutzgerechter Einsatz von IT-Systemen im Krankenhausbetrieb möglich und notwendig ist.

Doch wie sieht die Praxis vor Ort tatsächlich aus? Sind die in den Krankenhäusern verwendeten Systeme seit Veröffentlichung der OH KIS im März 2011 auf ihre Datenschutzverträglichkeit hin überprüft worden? Bestehen in den Einrichtungen Hemmnisse, die eine Umsetzung des mit der Orientierungshilfe verbundenen Anliegens erschweren, und wie könnten diese überwunden werden?

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz möchte diese und vergleichbare Fragestellungen aufgreifen und mit den betroffenen Einrichtungen diskutieren. Zu diesem Zweck findet in Fortsetzung des im vergangenen Jahr begonnenen Dialogs mit den rheinland-pfälzischen Krankenhäusern am Mittwoch, den 5. September 2012 im Landtag Rheinland-Pfalz ein Workshop statt.

Das vorgesehene Programm der Veranstaltung ist unter folgendem Link abrufbar:

Zurück