Heute beginnen auch in Rheinland-Pfalz die Haushaltsbefragungen im Rahmen des Zensus 2011. Anders als bei früheren Volkszählungen wird bei diesem registergestützten Zensus nicht jeder Bürger befragt. Es werden in erster Linie bestehende Register, wie beispielsweise das Melderegister, ausgewertet und zusammengeführt. Stichprobenartig werden daneben nur bei einem Teil der Bürgerinnen und Bürger direkte Haushaltsbefragungen durchgeführt. Davon werden ca. 557.000 Personen an 191.000 Anschriften in Rheinland-Pfalz betroffen sein. Das sind etwa rund 13 % der Bevölkerung von Rheinland-Pfalz. Sie wurden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt.
Diese Haushaltsbefragungen werden von abgeschotteten Erhebungsstellen bei den Verwaltungen der 24 Landkreise und der 12 kreisfreien Städte durchgeführt. Sie setzen rund 5.600 Erhebungsbeauftragte ein. Bei ihrem Besuch haben sich die Erhebungsbeauftragten auszuweisen. Der Termin des Befragungsinterviews wird den Haushalten durch eine Postkarte angekündigt. Es besteht aber keine Verpflichtung, den Erhebungsbeauftragten in die Wohnung zu lassen. Auch diejenigen, die dies nicht wollen, müssen gegenüber den Erhebungsbeauftragten ein Mindestmaß an Angaben zu den im Haushalt lebenden Personen machen, nämlich Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und Geschlecht.
Man kann sich den Fragebogen auch aushändigen lassen und ausgefüllt an die Erhebungs-stelle schicken oder wahlweise die Auskünfte online erteilen. Haushaltsbefragungen werden nicht telefonisch durchgeführt. Entsprechende Anrufe kommen deshalb in keinem Fall von Erhebungsbeauftragten, sondern von Personen, die den Zensus 2011 missbrauchen, um sich Daten zu erschleichen.
Neben den Haushaltsbefragungen sind auch Befragungen an sogenannten Sonderanschriften durchzuführen. Bei Sonderanschriften handelt es sich um Gemeinschaftsunterkünfte wie Senioren- und Studentenwohnheime, aber auch um Justizvollzugsanstalten. Zu dort lebenden Personen müssen die Fragen personenbezogen beantwortet werden, d.h. unter Angabe des Namens, auch wenn der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Edgar Wagner, dies kritisch sieht.
Außerdem findet auch eine Gebäude- und Wohnungszählung statt. Hierbei müssen alle 1,1 Millionen Eigentümer oder Verwalter von Wohnraum Auskunft erteilen. Diese Befragung findet ausschließlich auf dem Postweg oder online statt.
Grundsätzlich müssen die Fragen der Haushaltsstichprobe und der Gebäude- und Wohnungszählung beantwortet werden, da sonst ein Zwangsgeld erhoben wird. Das gilt nicht für die Frage nach dem Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung. Diese Auskunft ist freiwillig.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz wird den Zensus 2011, soweit er in Rheinland-Pfalz stattfindet, beobachten und die datenschutzkonforme Umsetzung überwachen. Der Zensus ist notwendig, da verlässliche amtliche Einwohnerzahlen als Bemessungsgrundlage z.B. für den Länderfinanzausgleich und die Einteilung von Wahlkreisen oder Planungsentscheidungen benötigt werden. Dabei muss das Datenschutzgrundrecht der Auskunftspflichtigen aber im Auge behalten werden. Alle Phasen der Durchführung des Zensus wurden und werden deshalb von der Dienststelle des Landesbeauftragten begleitet. Als Ergebnis der bisherigen Kontrollen kann festgehalten werden, dass Maßnahmen des Datenschutzes und der Datensicherheit von den beteiligten Stellen in erforderlichem Umfang getroffen werden, erklärte Edgar Wagner.
Sein Augenmerk wird in der Zukunft vor allem den Daten gelten, mit denen die Befragten identifiziert werden können: Die Identifizierungsdaten müssen nach der Datenerhebung so früh wie möglich gelöscht werden, damit der konkrete Bezug auf eine bestimmte Person aufgelöst wird. Darauf werden wir zu achten haben.
Weiter Informationen zum Zensus 2011 bietet der Landesbeauftragte für den Datenschutz auf seiner Homepage www.datenschutz.rlp unter folgendem Link an: