Was ist der Zensus?
Die EU-Verordnung 763/2008 legt fest, dass seit 2011 in den EU-Mitgliedstaaten alle zehn Jahre eine Bevölkerungszählung durchgeführt werden muss. Dieser „Zensus“ hätte nach 2011 eigentlich schon 2021 stattfinden sollen, wurde jedoch aufgrund der Corona-Pandemie um ein Jahr verschoben. Als Zensus-Stichtag wurde der 15.5.2022 festgelegt. Zwar laufen einige wichtige Schritte des Zensus auch schon vor diesem Termin, ab diesem Datum werden aber Erhebungsbeauftragte einen Teil der Bevölkerung zu Hause besuchen.
Der Zensus soll Informationen darüber liefern, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen, welchen Beruf sie ausüben und welchen Bildungsgang sie beschritten haben. Diese Informationen dienen wiederum als Grundlage für zukünftige staatliche Entscheidungen und Planungen in Bund, Ländern und Kommunen, wie etwa die Ausstattung mit staatlicher Infrastruktur (z.B. Schulen, Sportstätten, Straßen, öffentlicher Nahverkehr) oder Landesplanung und -entwicklung.
Wie läuft der Zensus ab?
Der Zensus wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder und den Erhebungsstellen in den Kreisverwaltungen und kreisfreien Städten durchgeführt.
Wie bereits beim Zensus 2011 wird auch der Zensus 2022 nicht als vollständige Erhebung durch Befragungen durchgeführt. Der Großteil des Zensus läuft vielmehr registergestützt ab. Dies bedeutet, dass bestehende Datenbestände der staatlichen Verwaltung (insbesondere aus den Melderegistern) zur statistischen Aufbereitung an das Bundesamt für Statistik übermittelt werden.
Im Rahmen der Haushaltebefragung wird nur ein geringer Anteil der Bevölkerung direkt befragt, nämlich bundesweit eine Stichprobe von ca. 10-12%. Vom 15.5.2022 bis in den August findet eine Befragung von Bürger:innen an nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Anschriften statt. Diese Haushaltebefragung dient zur Ermittlung realitätsgerechter Einwohnerzahlen. Außerdem werden Informationen erhoben, die nicht in Verwaltungsregistern verfügbar sind (z. B. Bildungsstand und Erwerbsbeteiligung).
Die Befragungen werden in Rheinland-Pfalz von 36 regionalen Erhebungsstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten organisiert. Dabei kommen besonders geschulte und auf den Datenschutz verpflichtete Erhebungsbeauftragte zum Einsatz. Die Erhebung erfolgt bei rund 390.000 in Rheinland-Pfalz in die Stichprobe einbezogenen Personen im Direktinterview. Fragen zum Bildungsstand, zur Erwerbstätigkeit und zu einer ggf. vorhandenen Migrationserfahrung können bequem per Online-Fragebogen beantwortet werden. Soweit dies nicht möglich oder nicht gewünscht ist, kann alternativ auch ein Papierfragebogen ausgefüllt werden. Für diese Erhebung besteht Auskunftspflicht. Viele Bürger:innen werden bereits darüber benachrichtigt worden sein, dass sie zur Stichprobe gehören.
Neben der Haushaltebefragung werden in der Gebäude- und Wohnungserhebung sämtliche Eigentümer:innen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte befragt. Diese Befragung wird online oder schriftlich durchgeführt.
Was macht der Datenschutzbeauftrage?
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) hat als datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde bereits die Vorbereitungen für den Zensus begleitet und mit dem Statistischen Landesamt konkrete Anforderungen zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit abgestimmt. Die Schutzmaßnahmen sind bei der amtlichen Statistik besonders streng. Das Statistikgeheimnis verlangt, dass der Personenbezug in der statistischen Aufbereitung so früh wie möglich beseitigt wird. Die Verarbeitungsprozesse der amtlichen Statistik sind dabei besonders auf die Einhaltung des Statistikgeheimnisses eingestellt.
Wie beim Zensus 2011 führt der LfDI zusätzlich stichprobenweise Vor-Ort-Kontrollen bei Erhebungsstellen durch. Der überwiegende Teil der Kontrollen ist bereits vor dem Stichtag am 15.5.2022 erfolgt, ein kleinerer Teil findet nach dem Stichtag statt. Sofern eine unzureichende Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben festgestellt wird, wirkt der LfDI darauf hin, dass diese Mängel beseitigt werden.
„Bei jedem Zensus findet der Datenschutz ein Stück weit zu seinen Wurzeln zurück“ erläutert der Landesbeauftragte Prof. Dr. Dieter Kugelmann, „denn es war die zunächst gescheiterte Volkszählung in den 80er Jahren, die seinerzeit zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung führte, das den Datenschutz in Deutschland in der Folgezeit maßgeblich geprägt hat. Daher sehe ich beim Zensus auch eine besondere Verantwortung meiner Behörde für die Datenschutzbelange der Bürger:innen und wir schauen ganz genau hin bei der aktuellen Durchführung aber auch der nachfolgenden Aufbereitung der erhobenen Daten. Wir wissen aber auch, dass im Statistischen Landesamt und in den Erhebungsstellen bei der Vorbereitung und Durchführung des Zensus mit viel Aufwand und Einsatz daran gearbeitet wird, die Vorgaben zu erfüllen und einen sicheren und datenschutzgerechten Zensus 2022 zu gewährleisten.“
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Bundesamtes für Statistik, sowie des Landesamtes für Statistik Rheinland-Pfalz.