Vermittlungsanfragen nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) (Information nach Artikel 13 DS-GVO)

Verantwortlicher

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI)
Prof. Dr. Dieter Kugelmann
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz

Telefon: +49 (0) 6131 8920-0
Telefax: +49 (0) 6131 8920-299
Webseite: https://www.datenschutz.rlp.de/
E-Mail: poststelle(at)datenschutz.rlp.de

Kontaktdaten des (behördlichen) Datenschutzbeauftragten:

Telefon: +49 (0) 6131 8920-0
E-Mail: bdsb(at)datenschutz.rlp.de

Zwecke

Sie haben uns Ihre Daten im Rahmen einer Vermittlungsanfrage nach § 19 Abs. 7 LTranspG zur Verfügung gestellt. Der LfDI hat gem. § 19 Abs. 1 LTranspG u.a. die Aufgabe, für die Einhaltung der Bestimmungen des Landestransparenzgesetzes Sorge zu tragen und die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes zu kontrollieren. Nach einer Anrufung des Landesbeauftragten ist es seine Aufgabe, vermittelnd zwischen der anrufenden Person und der öffentlichen Stelle tätig zu werden. Daher ist die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, welche sich aus § 19 LTranspG ergibt (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DS-GVO).

Empfänger

Im Rahmen Ihrer Beschwerde ist es ggf. erforderlich, Kontakt mit der Stelle aufzunehmen, gegen die sich Ihre Vermittlungsanfrage richtet. Dabei wird in der Regel der Gegenstand Ihrer Vermittlungsanfrage erläutert und Ihr Name dann genannt, wenn dies zur weiteren Aufklärung erforderlich ist.

Speicherdauer

Um Ihr Anliegen zu bearbeiten, werden die von Ihnen gemachten Angaben in Papier- und in elektronischer Form hier gespeichert. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten drei Jahre gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist werden die Verfahrensunterlagen archiviert (wenn hierfür ein öffentliches Interesse im Sinne des Archivrechts besteht) oder vernichtet

Betroffenenrechte

Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft zu verlangen, welche personenbezogenen Daten bei uns über Sie verarbeitet werden. Sie können deren Berichtigung verlangen und deren Löschung, sofern die Verarbeitung nicht mehr (z.B. zu unserer Aufgabenerfüllung) erforderlich ist. Als Behörde sind wir verpflichtet, unser Handeln zu dokumentieren. Dazu gehört auch, die Angaben von Be­schwerdeführerinnen und -führern auch nach Abschluss des Verfahrens vorzuhalten. Auch in diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Löschung.

Sie können verlangen, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt wird, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen (z.B. in Fällen, in denen die Richtigkeit Ihrer Daten nicht feststeht). Ihre Daten dürfen dann nur noch eingeschränkt verarbeitet werden. Sie kön­nen der Datenverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei uns widersprechen, wenn hierfür Gründe aus Ihrer besonderen Situation vorliegen.

Ebenso haben Sie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format.