Sehr geehrte Leserinnen und Leser, Nutzerinnen und Nutzer, der Countdown läuft weiter. In 50 Tagen ist die Datenschutz-Grundverordnung wirksam. Mit dieser nahenden Wende des Datenschutzrechts steigen die Anfragen der Verwaltungen und Unternehmen nach Informationsangeboten durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI). Mit diesem Newsletter möchte ich über eine Auswahl unseres Informationsangebots berichten und Ihr Augenmerk auf Veranstaltungen lenken, die noch vor uns liegen. Auch das Internetangebot des LfDI wird fortlaufend um Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung erweitert. Insbesondere in der Materialiensammlung finden Bürgerinnen und Bürger, Verwaltungen und Unternehmen zahlreiche Informationen und Materialien zu wesentlichen Themen des neuen Datenschutzregimes. Viel Spaß beim Stöbern! Ihr Prof. Dr. Dieter Kugelmann |
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InhaltsverzeichnisI. Aktuelles: Facebook in der Verantwortung II. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland verabschiedet Maßnahmenkatalog zur Förderung der Informationsfreiheit III. Erste Bilanz zur Roadshow des LfDI in Kooperation mit der IHK IV. Neues Kurzpapier der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) zu den Gemeinsamen Verantwortlichen V. Vorbereitung der Verantwortlichen auf die Datenschutz-Grundverordnung: Ein Ausschnitt aus Informationsveranstaltungen des LfDI VI. Stärkung der Verantwortlichen im Heilberufsbereich VII. Informationsveranstaltung zum Landestransparenzgesetz in Kooperation mit dem Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) VIII. Veranstaltungen in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz und den Bezirksärztekammern IX. Veranstaltung des LfDI und der Krankenhausgesellschaft zur Datenschutz-Grundverordnung am 23. April X. 5. Verbraucherdialog "Wearables: Fitnessarmbänder & Co." abgeschlossen XI. Veranstaltungsankündigung "Neues Datenschutzrecht. Update oder Upgrade? Die Datenschutz-Grundverordnung unter der Lupe" am 16. April XII. Last Minute: Veranstaltungsankündigung 8. Speyerer Forum 12./13. April |
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AktuellesFacebook in der Verantwortung Der Skandal um die unzulässige Verarbeitung von Daten, die von Facebook stammen, durch die Firma Cambridge Analytica zeigt zweierlei: Facebook ist nicht nur eine harmlose Plattform für die Vermittlung von Nachrichten, sondern eine Datenkrake, die mit den Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer Geschäfte macht. Die bei Facebook vorhandenen Daten können von anderen in einer Art und Weise gebraucht werden, die unkontrollierbar und evtl. sogar rechtswidrig ist. Der jetzige Skandal um Facebook ist eine absehbare Folge der "digitalen Enteignung", der die Nutzerinnen und Nutzer des Sozialen Netzwerks unterzogen werden. Facebook trägt Verantwortung. Dieser Verantwortung hat sich das Unternehmen bisher nicht angemessen gestellt. Der Zugang zu den personenbezogenen Daten, die Facebook zur Verfügung stehen, muss strukturiert und geregelt sein. Vernachlässigt wird zudem, dass Facebook Meldepflichten betreffend Datenschutzverstöße obliegen. Nach der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union, die ab dem 25. Mai 2018 gilt, sind diese Meldeverpflichtungen wesentlich verstärkt und mit hohen Geldbußen belegt. Sollte es stimmen, dass Facebook bereits seit 2015 von den Vorgängen um Cambridge Analytica wusste, wären hier empfindliche Sanktionen angezeigt. |
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InformationsfreiheitKonferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland verabschiedet Maßnahmenkatalog zur Förderung der Informationsfreiheit Unter dem Vorsitz des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg fand am 20. März 2018 die Frühjahrstagung der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland in Stuttgart statt. Die Informationsfreiheitsbeauftragten verabschiedeten einen Maßnahmenkatalog mit Empfehlungen für die öffentliche Verwaltung. In dem Papier zeigen die Informationsfreiheitsbeauftragten Möglichkeiten auf, wie die Verwaltung – unabhängig von bereits bestehenden gesetzlichen Vorgaben in Bund und Ländern – mit dem Thema Informationsfreiheit konstruktiver und bürgerfreundlicher umgehen kann. Die Maßnahmen zielen darauf ab, sowohl die Prozesse im Umgang mit Bürgeranfragen zu optimieren, als auch eigene Informationsangebote bekannt zu machen. Denn eine umfassende Informationskultur ist Zeichen einer modernen bürgerfreundlichen Demokratie. Ausführlich diskutiert wurde über Algorithmen und intelligente Entscheidungssysteme aus der Sicht der Informationsfreiheit. Im Bereich der öffentlichen Verwaltung werden zunehmend algorithmische Entscheidungssysteme (ADM) eingesetzt. Welche Prozesse dabei ablaufen, ist in der Regel weder den Verwendern noch den von den Ergebnissen Betroffenen bekannt. Die Informationsfreiheitsbeauftragten haben daher beschlossen, sich im Rahmen der nächsten Konferenz im Oktober 2018 intensiver mit diesem Thema zu befassen. |
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Datenschutz-Grundverordnung/Wirtschaft DigitalErste Bilanz zur Roadshow des LfDI in Kooperation mit der IHK Im Rahmen der IHK-Roadshow des LfDI mit den Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz wurden bislang drei Veranstaltungen durchgeführt. Im vergangenen Monat fand in der Mainzer Rheingoldhalle die dritte Regionalveranstaltung des LfDI zur konkreten Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in Kooperation mit der Industrie- und Handelskammer Rheinhessen statt. Wie auch schon bei den beiden Vorgängerveranstaltungen in Trier und Ludwigshafen war das Interesse mit jeweils über 150 Vertreterinnen und Vertreter kleiner und mittelständischer Unternehmen ausgesprochen groß. Mit dem Format, mit Expertinnen und Experten des LfDI aus den Bereichen Wirtschaft und Technik über die Datenschutz-Grundverordnung zu informieren, handlungspraktische Anregungen zur Umsetzung des neuen Datenschutzregimes anzubieten und mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern offen zu diskutieren, versucht der LfDI möglichst viele Wirtschaftsteilnehmerinnen und –teilnehmer bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung zu unterstützen. "Ich freue mich sehr, dass dies so gut gelingt. Die Resonanz auf unser Angebot in den IHK-Bezirken Pfalz, Rheinhessen und Trier hat unsere Erwartungen weit übertroffen." resümiert LfDI Prof. Dr. Dieter Kugelmann nach der Veranstaltung in Mainz. Für weitere Interessierte ist es noch nicht zu spät: Den Abschluss der Reihe bildet der Informationsabend bei der IHK Koblenz am 17. April 2018 in Neuwied. |
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Datenschutz-Grundverordnung/DSKNeues Kurzpapier der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) zu den Gemeinsamen Verantwortlichen Wie bereits in den vergangenen Newslettern berichtet, unterstützt die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) die Verantwortlichen schon seit geraumer Zeit bei der Umsetzung der europäischen Datenschutzreform mit der Veröffentlichung sogenannter Kurzpapiere zu einzelnen Themen. Nunmehr hat die DSK ein neues Kurzpapier Nr. 16 "Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche, Art. 26 DS-GVO" veröffentlicht. Das Rechtsinstitut der gemeinsamen Verantwortlichkeit spielte in Deutschland bislang – wenn überhaupt – nur eine geringe Rolle. Für die meisten Verantwortlichen in Deutschland dürfte dieses deshalb eine Neuerung darstellen. Das Kurzpapier erläutert daher zunächst den Begriff der gemeinsamen Verantwortlichkeit und grenzt dieses Rechtsinstitut dabei auch von anderen Fallkonstellationen – insbesondere der Auftragsverarbeitung – ab. Entscheidend für das Vorliegen einer gemeinsamen Verantwortlichkeit im Sinne des Art. 26 DS-GVO ist die gemeinsame Entscheidung über Zwecke und Mittel der Verarbeitung. Daher zeigt das Kurzpapier auf, wann eine derartige gemeinsame Entscheidung anzunehmen ist. Aus der gemeinsamen Verantwortlichkeit folgen besondere Verpflichtungen, die im Kurzpapier ebenfalls näher beschrieben werden. Schließlich werden am Ende praktische Anwendungsfälle beispielsartig aufgeführt. |
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Datenschutz-GrundverordnungVorbereitung der Verantwortlichen auf die Datenschutz-Grundverordnung: Ein Ausschnitt aus Informationsveranstaltungen des LfDI im März Der Geltungsbeginn der Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 steht unmittelbar bevor. Unter diesem Vorzeichen setzt der LfDI seine Informationsaktivitäten zum neuen Datenschutzrecht auch im März mit großer Energie fort. Ziel dieser Aktivitäten ist es, die Verantwortlichen, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich, dabei zu unterstützen, sich adäquat auf den Wechsel zur Datenschutz-Grundverordnung vorbereiten. Über 100 Teilnehmer aus dem Bereich der freien Wohlfahrtspflege folgten am 9. März 2018 der Einladung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Rheinland-Pfalz/Saarland, um sich informieren zu lassen, welche Anforderungen das neue Datenschutzrecht an sie als Verantwortliche stellt. Der LfDI stellte einen umfassenden Maßnahmenplan vor, von der Bestellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten über die Einrichtung von Verarbeitungsverzeichnissen zu technisch-organisatorischen Maßnahmen und einem konsistenten Datenschutzmanagement. Außerdem stand der LfDI ausführlich für Fragen der Anwesenden zur Verfügung. Schwerpunkte hierbei waren u.a. der neue Datenschutz im Hinblick auf Gesundheitsdaten und die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindertagesstätten. Am 15. März 2018 informierte der LfDI auf der Geschäftsführertagung der Mitglieder der Lebenshilfe e.V. Pflegedienste für Menschen mit geistiger Behinderung über die neuen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung. Auch hier stand der LfDI für Fragen und Anliegen der Verantwortlichen zur Verfügung. Die Herausforderung besteht gerade bei kleinen Pflegedienstleistern darin, dass die für den Datenschutz bereitstehenden Personalressourcen eher gering sind. Die Verantwortlichen benötigen daher einfach zu überblickende und mit möglichst wenig Aufwand umsetzbare Hinweise. Ein Schwerpunktthema war neben der Vorstellung des entsprechenden Maßnahmenplans die Kommunikation zwischen Pflegedienstleistern und ihren Klienten per WhatsApp. Der LfDI informierte darüber, dass er die Kommunikation per WhatsApp insbesondere für die Übermittlung von Gesundheitsdaten grundsätzlich als unzulässig betrachtet und erläuterte alternative datenschutzfreundlichere Messenger-Dienste. Am 19. März 2018 folgten die behördlichen Datenschutzbeauftragten der Ministerien von Rheinland-Pfalz der Einladung des LfDI in dessen Dienststelle. Der Umstieg auf das neue Datenschutzrecht in Ministerien ist eine ganz andersartige Herausforderung als in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Der Datenschutz muss in einer komplexen Organisation mit vielen Abteilungen angepasst werden. Ein Schwerpunkt des Treffens lag daher auf der Position, die der oder die Datenschutzbeauftragte nach der Datenschutz-Grundverordnung in der Behörde einnehmen wird und auf den abteilungsübergreifenden Aufgaben und Befugnissen, die auf ihn oder sie nach der Datenschutzreform bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in den Ministerien zukommen. Der LfDI und seine Mitarbeiter standen für diesbezügliche Fragen zur Verfügung und haben überdies angeboten, beim Austausch zwischen den Ministerien und dem Landesbetrieb Daten und Information bezüglich der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung zu unterstützen und weitere Informationsveranstaltungen mitzugestalten. |
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Datenschutz-Grundverordnung/GesundheitStärkung der Verantwortlichen im Heilberufsbereich Im Fokus der Datenschutz-Grundverordnung steht die deutliche Stärkung der Eigenverantwortung der für die Datenverarbeitung Verantwortlichen. Im Bereich der niedergelassenen Heilberufe betrifft diese Verantwortlichkeit die Praxisinhaber, die aufgrund der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten – insbesondere Gesundheitsdaten – besonders gefordert sind, die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung einzuhalten und dies im Rahmen ihrer Rechenschaftspflicht nachweisen zu können. Dies betrifft das Treffen von angemessenen Datenschutzvorkehrungen und die Umsetzung von technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Risiken, die von den praktizierten Datenverarbeitungen ausgehen, einzudämmen. Weitere Pflichten betreffen das Führen eines Verzeichnisses über alle Verarbeitungstätigkeiten sowie das Einhalten gesteigerter Informationspflichten. Deswegen ist es unumgänglich, dass Praxisinhaber eigene Kompetenzen aufbauen, um die Einhaltung der Vorgaben des Datenschutzes in dem Betrieb ihrer Heilberufspraxis zu gewährleisten. Selbst wenn ein Datenschutzbeauftragter benannt wird und als Überwachungsinstanz im Praxisbetrieb fungiert; die originäre Verantwortung verbleibt bei den Praxisinhabern. Vor dem Hintergrund der besonderen Schutzbedürftigkeit der in Heilberufspraxen verarbeiteten Patientendaten empfiehlt der LfDI den Aufbau einer praxiseigenen Datenschutzkompetenz. Mehr Informationen, insbesondere eine Checkliste, finden Sie im Rahmen der Initiative "Mit Sicherheit gut behandelt", die von der Kassenärztlichen Vereinigung in Kooperation mit dem LfDI bereits mehrere Jahre eine Plattform für Praxisinhaber bietet, um sich zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen fortzubilden. Außerdem veranstaltet der LfDI gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz und unter Beteiligung der Landesärztekammer und der Landespsychotherapeutenkammer und der Bezirksärztekammer Trier Informationsveranstaltungen zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis (siehe dazu auch die Ankündigung unter VIII.) |
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InformationsfreiheitInformationsveranstaltung zum Landestransparenzgesetz in Kooperation mit dem Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) Trotz der zahlreichen Veranstaltungen zur Datenschutz-Grundverordnung bleibt der LfDI auch in Sachen Transparenz und Informationsfreiheit aktiv. Am 22. März 2018 lud der LfDI zusammen mit dem BUND des Landes Rheinland-Pfalz (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) und der Kreisgruppe Neustadt an der Weinstraße sowie dem projekt [51] e.V. (Verein für Kunst. Kultur & Energie) interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einem Informationsabend ein. Die Veranstaltung, die im Casimirianum, einem historischen Gebäude im Stadtkern von Neustadt an der Weinstraße, stattfand, hatte das Thema "Informieren! Nachfragen! Einmischen! Das Landestransparenzgesetz: Boden, Wasser, Luft und noch mehr Informationen!". Der Vortrag des LfDI entwickelte sich aufgrund des großen Interesses vieler Bürgerinnen und Bürger zu einem regen und konstruktiven Austausch über die Gründe und Grenzen einer transparenten Verwaltung. Zudem schilderten die zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung ihre konkreten Informationsanfragen sowie ihre bisher gesammelten Erfahrungen mit Informationsanfragen bei öffentlichen Stellen. Die Veranstaltung zeigte wieder anschaulich, dass Transparenz für die Verwaltung ein Thema ist, dem man sich nicht mehr verschließen kann. |
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Datenschutz-Grundverordnung/GesundheitVeranstaltungen in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz und den Bezirksärztekammern Datenschutz spielt besonders im Bereich der Heilberufe, d.h. in der medizinischen Behandlung von Patienten und im Umgang mit deren Gesundheitsdaten, eine zentrale Rolle. Denn in nahezu keinem anderen Berufssektor werden derart viele besonders sensible Daten Tausender Menschen jeden Tag verarbeitet. Um dem deshalb gebotenen Schutz der Patientendaten angemessen gerecht werden zu können, sollten die Angehörigen der Heilberufe die geltenden Rechtsvorgaben kennen und beachten. Mit dem Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 treten an Stelle des bisherigen nationalen Datenschutzrechts nun unmittelbar europäische Rechtsvorgaben, deren Kenntnis insbesondere im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Patientendaten unerlässlich ist. Die Praxisinhaber sind bei diesem Umbruch jedoch nicht allein. Über das Thema und die bevorstehenden Rechtsänderungen werden die rheinland-pfälzischen Heilberufspraxen im Laufe dieses Jahres durch verschiedene Aktivitäten der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP), dem LfDI und den betroffenen Heilberufskammern vorbereitet werden. Hierzu gehören u.a. wiederkehrende Textbeiträge in den verschiedenen Kommunikationskanälen der Heilberufskammern und der KV RLP, in denen einzelne Aspekte des künftigen Datenschutzrechts aufbereitet werden und durch weiterführende Links zusätzliche Informationsmöglichkeiten eröffnen. Ziel ist es, die Aufmerksamkeit der Praxisinhaber und deren Mitarbeiter für den Datenschutz zu wecken und sie dabei zu unterstützen, den neuen Rechtsrahmen in ihrem Tätigkeitsbereich entsprechend umzusetzen. Mit der Initiative "Mit Sicherheit gut behandelt" bieten die KV RLP und der LfDI zudem eine landesweite Veranstaltungsreihe zu den bevorstehenden Rechtsänderungen an. Dabei sollen einzelne für die Praxisinhaber bedeutsame Aspekte der Datenschutz-Grundverordnung vor Ort erläutert und zugleich Raum für themenbezogene Diskussionen gegeben werden. Sowohl die Landesärztekammer als auch die Landespsychotherapeutenkammer unterstützen das Veranstaltungsangebot. Termine Die Auftaktveranstaltung findet in Zusammenarbeit mit der Bezirksärztekammer Trier am Mittwoch, den 18. April 2018, von 15.30 Uhr bis 18.30 Uhr, im Ärztehaus Trier, Balduinstr. 10-14, in Trier statt. Ein weiterer Themenschwerpunkt der Veranstaltung wird die zunehmende Digitalisierung im Gesundheitswesen, insbesondere Gesundheits-Apps oder die Nutzung von WhatsApp, sein. Zu der Veranstaltung können Sie sich anmelden unter der Mail-Adresse: info@aerztekammer-trier.de. Weitere Infos zur Veranstaltung und zur Datenschutz-Grundverordnung finden Sie im Internet unter www.mit-sicherheit-gut-behandelt.de sowie auf allen Homepages der o.g. Einrichtungen. Folgende weitere Veranstaltungstermine sind vorgesehen: in Neustadt/Weinstraße am 29.08.2018, in Koblenz am 12.09.2018 und in Mainz am 24.10.2018 jeweils von 15.30 Uhr bis 18.30 Uhr. |
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Datenschutz-Grundverordnung/GesundheitVeranstaltung des LfDI und der Krankenhausgesellschaft zur Datenschutz-Grundverordnung am 23. April Am 23. April 2018 informiert der LfDI die Mitglieder der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz im Rahmen einer Fachtagung zur EU-Datenschutz-Grundverordnung über das neue Datenschutzrecht. Der LfDI wird den Anwesenden einen Plan von Maßnahmen präsentieren, die von ihnen bis zum 25. Mai 2018 umgesetzt werden müssen. Schwerpunktthemen werden sein der betriebliche Datenschutzbeauftragte, das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, neue Informationspflichten und die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag. Die Veranstaltung findet im Landesmuseum in Mainz statt. |
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Verbraucherschutz/Gesundheit5. Verbraucherdialog "Wearables: Fitnessarmbänder & Co." abgeschlossen Der Verbraucherdialog ist eine Initiative des Verbraucherschutzministeriums in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. und dem LfDI. Über den Start des 5. Verbraucherdialogs zum Thema „Wearables: Fitnessarmbänder & Co.“ wurde im 4. Newsletter 2017 berichtet. Nach mehreren Sitzungen und darüberhinausgehendem ständigen Austausch mit den Teilnehmenden aus Wirtschaft und Wissenschaft, sowie von Behörden und Organisationen, wurde der Dialog im März erfolgreich abgeschlossen. Derzeit befinden sich die gemeinsam erarbeiteten Empfehlungen, die sich vornehmlich an Hersteller und Anbieter von Wearables richten, noch in der redaktionellen Überarbeitung. Das finale Ergebnis wird im Rahmen einer Pressekonferenz am 12. April 2018 vorgestellt. Es soll dazu beitragen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher neue Technologien unter Wahrung ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung mit Vertrauen und Mehrwert nutzen können. Die Ergebnisse zu den Themen der vorangegangenen Dialoge können auf der Internetseite des Verbraucherschutzministeriums abgerufen werden. |
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VeranstaltungenVeranstaltungsankündigung "Neues Datenschutzrecht: Update oder Upgrade? Die Datenschutz-Grundverordnung unter der Lupe" am 16. April 2018 in Mainz Die Datenschutz-Grundverordnung will einen modernen Rechtsrahmen für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung abstecken. Die Reform war dringend erforderlich. Aus der immer weiter voranschreitenden Digitalisierung aller Lebensbereiche sind in den letzten beiden Jahrzehnten zahlreiche neuartige Gefahren für den Schutz privater Daten erwachsen. Das neue Datenschutzrecht verspricht, modern und flexibel zu sein. Ist es angesichts der rasanten Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz und der neuartigen Geschäftsmodelle vielleicht sogar schon veraltet? Wie setzen die Unternehmen die neuen Rechte in der Praxis um? Sind Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich besser geschützt? Bestehen noch Lücken? Darüber wollen wir mit unseren Podiumsgästen diskutieren. Frau Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, und Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, laden Sie herzlich zu dieser Veranstaltung am Montag, den 16. April 2018, ab 18 Uhr im Plenarsaal des Landtags Rheinland-Pfalz in der Steinhalle, Mainz, ein. Als Podiumsteilnehmer erwarten Sie u.a. Herr Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Herr Stefan Mairose, Leiter der Abteilung Audit und Technik beim Konzerndatenschutz der Deutschen Bahn in Frankfurt, sowie Herr Per Meyerdierks, Datenschutzbeauftragter von Google Germany in Hamburg, der auch einen Impulsvortrag zum Thema halten wird. Um Anmeldung wird gebeten. |
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VeranstaltungenLast Minute: Veranstaltungsankündigung 7. Speyerer Forum 12./13. April Das "Speyerer Forum zur digitalen Lebenswelt" öffnet am 12. und 13. April 2018 bereits zum siebten Mal seine Pforten. Im Fokus stehen diesmal Themen rund um das neue europäische Datenschutzregime, die Digitalisierung der Verwaltung und die regulatorische Begleitung neuer Technologien (z. B. Künstliche Intelligenz). Die wissenschaftlichen Leiter des Forums Prof. Dr. Hermann Hill, Prof. Dr. Dieter Kugelmann und Prof. Dr. Mario Martini freuen sich ganz besonders, 2018 erstmals Herrn Dr. Stefan Brink in seiner neuen Funktion als Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg im Kreis der Veranstalter begrüßen zu dürfen. |
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