Schülerworkshops

Seit 2010 führt der LfDI Schülerworkshops in ganz Rheinland-Pfalz durch, um Kinder und Jugendliche ab der dritten Klasse für einen sparsamen Umgang mit ihren Daten im Netz und mögliche Gefahren bei der alltäglichen Nutzung von Smartphone, Tablet und Co. zu sensibilisieren. Die Workshops dauern in der Regel vier Schulstunden, werden von eigens dafür ausgebildeten Referenten durchgeführt und sind für die Schulen kostenlos. Auf der Basis altersgerechter pädagogischer Konzepte werden beispielsweise Kenntnisse zu Sozialen Netzwerken, deren Geschäftsmodelle sowie Möglichkeiten des Selbstdatenschutzes vermittelt.

Schülerworkshops zu "Datenverantwortung und Datenschutz"

Angesichts der zunehmenden Nutzung von Web2.0-Angeboten (SocialCommunities, InstantMessenger, youtube, wikipedia etc.) gewinnen Datenverantwortung und Datenschutz in Fragen zu Erziehung und Bildung immer mehr an Bedeutung. Der Landesbeauftragte bietet in diesem Zusammenhang Schülerworkshops zum Themenspektrum "Umgang mit persönlichen Daten im Internet" an.

Auf der Basis eines modularen methodisch-didaktischen Konzeptes, das von zwei Medienpädagogen von medien+bildung.com erarbeitet wurde, sind die Workshops schuform- und klassenstufendifferenziert aufgebaut. Als Arbeitsgrundlage dient dabei die Datenschutz-Jugendhomepage www.youngdata.de

Die Workshops sind zudem ein Baustein im Landesprogramms „Medienkompetenz macht Schule“ und des Medienkomp@ss RLP. Als besondere Anerkennung empfand der LfDI den Besuch eines Schülerworkshops durch Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Februar 2014. 

In Kooperation mit dem erziehungswissenschaftlichen Zweig der Johannes Gutenberg-Universität Mainz wurde im Rahmen einer Masterarbeit eine wissenschaftliche Untersuchung des Schülerworkshop-Projekts durchgeführt, deren Ergebnisse in die Weiterentwicklung der Methoden und Konzepte mit eingeflossen sind.

Die Workshops werden von externen Referentinnen und Referenten durchgeführt, die vom LfDI geschult und mit speziellen Materialien ausgestattet werden. Sie sind auf eine Dauer von 4 Unterrichtsstunden angelegt. Das Angebot ist für die Schulen kostenlos.

Standardmäßig werden in den Workshops folgende Inhalte vermittelt:

  • Bedeutung und Verlust von Privatsphäre
  • Datenschutz als Bürgerrecht
  • Online-Ethik, Cybermobbing
  • Die Welt von Google, Facebook und Co.
  • Fragen des Selbst-Datenschutzes
  • aktuelle datenschutzrechtliche und datenschutzpolitische Themen

Im Grundschulbereich erfolgen altersgerechte Anpassungen.

Thematische Schwerpunkte können jedoch mit der Referentin/dem Referenten nach den Bedürfnissen vor Ort abgestimmt werden. 

Bei Interesse nutzen Sie bitte das nebenstehende Anfrageformular. Bitte beachten Sie hierzu unsere Zuteilungsbedingungen. 

Bedingungen für die Zuteilung von Schülerworkshops

Die Workshops sind für die Schulen kostenlos. Das Honorar und Fahrtkosten der Referenten werden von der Behörde des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) übernommen.

Mit Zuteilung der beantragten Workshops ist seitens der Schule sicherzustellen, dass eine Lehrkraft während des Workshops anwesend ist, dass die mit der Referentin / dem Referenten vereinbarten Rahmenbedingungen eingehalten und entsprechende organisatorische Maßnahmen getroffen werden, damit die Workshops absprachegemäß durchgeführt werden können. Hierzu gehört insbesondere, dass die mit der Referentin / mit dem Referenten vereinbarten Räumlichkeiten (z.B. Computerraum) und technischen Geräte (z.B. Beamer) im Termin zur Verfügung stehen. Um auf die Bedürfnisse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer angemessen eingehen zu können, sollten nicht mehr als 30 Personen an den Workshops teilnehmen.

Die Referenten erhalten das Honorar vom LfDI nur für durchgeführte Workshops. Daher bitten wir Sie, die Referenten unverzüglich zu informieren, sofern ein vereinbarter Workshop kurzfristig nicht stattfinden kann (z.B. wegen Krankheit der Lehrkraft).

Sofern ein Workshop aus Gründen, die von der Schule zu vertreten sind (z.B. "Vergessen" des vereinbarten Termins; keine geeigneten Räumlichkeiten vorhanden; defekte technische Geräte), nicht stattfinden kann und die Referenten nicht rechtzeitig informiert wurden, ist der LfDI berechtigt, die entstandenen Kosten, insbesondere die angefallenen Fahrtkosten der Honorarkraft von der Schule zurückzufordern.