Visa-Informationssystem (VIS) und Schengener Informationssystem (SIS)
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Die Europäische Union versteht sich als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Die Sicherheitsarchitektur baut neben offenen Binnengrenzen auf einer engen polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit auf. Auch angesichts international agierender Kriminalität wird die grenzüberscheitende Zusammenarbeit der zuständigen Behörden immer wichtiger und die europäische Vernetzung von Sicherheits- und Verwaltungsbehörden nimmt zu. Zentrale Bausteine dieser Sicherheitsarchitektur sind gemeinsame Informationssysteme, mit denen Grenz-, Visum- und Sicherheitsbehörden über Ländergrenzen hinweg zusammenarbeiten. Zu diesen Systemen gehören das Visa-Informationssystem (VIS) und das Schengener Informationssystem (SIS).
Visa-Informationssystem (VIS)
Das VIS ist eine zentrale EU-Datenbank für den Austausch von Visa-Daten. Es unterstützt die Bearbeitung von Visumsanträgen für kurzfristige Aufenthalte, erleichtert die Kontrolle an den Außengrenzen und trägt zur Verbesserung der Sicherheit bei. Das VIS hat seine Rechtsgrundlage in der VIS-Verordnung (EG) Nr. 767/2008 vom 9. Juli 2008, die zwischenzeitlich mehrmals angepasst und erweitert wurde, zuletzt durch die Verordnung (EU) 2023/2667.
Bei der Antragstellung erhobene Angaben, insbesondere Fingerabdrücke, ein digitales Lichtbild und die im Formular gemachten Angaben durch die betroffene Person werden in einer zentralen Datenbank gespeichert. Diese biometrischen Informationen können für einen Zeitraum von fünf Jahren wiederverwendet werden. Der Zugriff auf die Daten ist auf befugte Stellen beschränkt. Die Nationale Visa Datei wird vom Bundesverwaltungsamt geführt und verwaltet.
Schengener Informationssystem (SIS)
Das SIS ist ein europaweites Informationssystem für Sicherheitsbehörden. Das Informationssystem wird in 31 europäischen Ländern verwendet: in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Zugriff auf das SIS haben zudem einzelne europäische Agenturen wie Frontex, Europol und Eurojust. Es ermöglicht den Austausch von Informationen (sogenannte Ausschreibungen) zu Personen und Sachen, um nationale Behörden bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Diese Ausschreibungen dienen unter anderem folgenden Zwecken:
- Einreiseverweigerung für Drittstaatsangehörige
- Festnahme bei Vorliegen eines Haftbefehls
- Aufenthaltsermittlung z.B. von Vermissten, Zeugen, Opfern
- verdeckte oder gezielte Kontrolle von Personen oder Sachen
- Vollzug von Rückkehrentscheidungen gegen Drittstaatsangehörige
- Sicherstellung oder Beschlagnahme von Gegenständen, z. B. Autos, Ausweispapiere
Durch die Nutzung des SIS können die beteiligten Behörden schnell feststellen, ob zu einer Person oder einem Objekt relevante Informationen vorliegen, und entsprechend handeln.
Datenschutzrechtliche Aufsicht
Die nationalen Aufsichtsbehörden sind für die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in ihren jeweiligen Ländern zuständig. Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hingegen überwacht die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durch eu-LISA im zentralen SIS und im VIS.
Weitere Informationen
Umfangreiche und detaillierte Erläuterungen, insbesondere zum Zweck der Systeme, zu den verarbeiteten Daten, den rechtlichen Grundlagen sowie zu den Rechten betroffener Personen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).