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100. Sitzung der Datenschutzkonferenz am 25./26. November - Kugelmann: Konferenz ist Motor des Datenschutzes und hat weltweite Bedeutung

Bundes und der Länder (DSK) wird sich am 25. und 26. November 2020 in einer Videokonferenz zur 100. Sitzung seit ihrem Bestehen treffen.

Den Vorsitz wird der Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig innehaben. Themen der Jubiläumsveranstaltung werden unter anderem sein: das Bestandsdaten-Auskunftsverfahrens für Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste, die vorgeschlagene Aufhebung der sicheren Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in der Telekommunikation, die immer noch ausstehende Umsetzung der ePrivacy-Richtlinie sowie die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Pandemiebekämpfung sein.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Rheinland Pfalz, Professor Dieter Kugelmann, sagt: "In den 42 Jahren des DSK-Bestehens hat der Datenschutz schrittweise und teils auch sprunghaft an Bedeutung gewonnen: Ebenso wie die Datenberge gewachsen sind, ist die Notwendigkeit gewachsen, die Informationen der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. In diesen 42 Jahren war die DSK ein Motor des Datenschutzes in Deutschland und Europa. Mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung nehmen die Datenschützer in Deutschland und der Europäische Datenschutz-Ausschuss eine weltweite Vorreiter-Rolle ein: Im europäischen Verbund verteidigen sie das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung. Mit ihren Klarstellungen und Vorgaben bringen sie zum Teil auch Unternehmen anderer Staaten dazu, ein höheres Datenschutz-Niveau anzustreben, um in der EU Geschäfte machen zu können. Nicht nur das europäische Recht ist ein Modell für die Welt, sondern auch seine Gestaltung durch die Datenschutzaufsichtsbehörden kann Signalcharakter haben. So wird ein wesentlicher Beitrag zum Schutz der Freiheitsrechte im digitalen Zeitalter geleistet."

Kugelmann betont: "Datenschutz ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen: Fast jede Bürgerin und jeder Bürger besitzt mittlerweile eine Handy oder Smartphone, die personenbezogene Daten speichern und - je nach App und Einstellung - weitergeben. Eine Aufgabe der DSK ist es, die Bürgerinnen und Bürger für Datenschutz weiter zu sensibilisieren und mit konkreten Erläuterungen und Hilfestellungen zu unterstützen. Für die kommenden Jahre gilt: Je kräftiger der derzeitige Digitalisierungsschub ausfällt, desto mehr Daten werden gesammelt. Und je mehr Informationen gespeichert werden, desto wichtiger sind der Datenschutz und die Arbeit der Datenschutzkonferenz. Die 100. Sitzung ist ein guter Anlass, um sich diese Bedeutung bewusst zu machen."

Schurig sagt: "In den 42 Jahren ihres Bestehens hat sich die DSK immer wieder mit kontroversen Themen befasst, von der Volkszählung 1983 bis zum Umgang mit den persönlichen Daten Corona-positiv Getesteter während der derzeitigen Pandemie. Sie bildet ein erhebliches Gegengewicht zu den Fachministerkonferenzen auf Bundesebene. Wir haben uns immer an dem Interesse der betroffenen Personen orientiert, von staatlichen oder privaten Eingriffen in ihre Grundfreiheiten und Grundrechte verschont zu bleiben, oder, wenn diese unvermeidlich waren, dass solche Eingriffe zumindest verhältnismäßig sind."

Seit der Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung ab dem 25. Mai 2018 liegt ein Schwerpunkt der DSK auf der Unterstützung der deutschen Vertreter im Europäischen Datenschutz-Ausschuss. Des Weiteren befasst sich die DSK intensiv mit der Digitalisierung der Wirtschaft und Verwaltung. So berät sie zum Beispiel den IT-Planungsrat, das zentrale Gremium für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Informationstechnik.
Die DSK tagt in der Regel zweimal jährlich. Sie fasst ihre Ergebnisse in rechtlich nicht bindenden Entschließungen, Beschlüssen, Orientierungshilfen und Anwendungshinweisen zusammen. Ihre Adressaten sind der Gesetzgeber, die Öffentlichkeit sowie private und öffentliche Verantwortliche. Beispiele aus letzter Zeit sind etwa die Entschließung zur digitalen Souveränität der öffentlichen Verwaltungen (22.9.2020), die Orientierungshilfe zu Videokonferenzsystemen (23.10.2020) oder der Beschluss zum Einsatz von Wärmebildkameras bzw. elektronischer Temperaturerfassung im Rahmen der Corona-Pandemie (10.9.2020).

Der DSK arbeiten ihre Fach-Arbeitskreise zu, z. B. die Arbeitskreise "Auskunfteien", "Beschäftigtendatenschutz", "Gesundheit und Soziales", "Justiz", "Sicherheit", "Statistik" oder "Steuerverwaltung". So bereitete etwa der Arbeitskreis "Technik" die o. g. Orientierungshilfe zu Videokonferenzsystemen vor. Die erste DSK hatte am 7. Dezember 1978 unter hessischem Vorsitz stattgefunden. Der Vorsitz wechselt - in der Regel in alphabetischer Reihenfolge der Länder und des Bundes - jährlich. Der LfDI Rheinland Pfalz hatte 2019 den DSK-Vorsitz inne; eine zweitägige Sitzung wurde in Trier veranstaltet und eine zweite auf dem Hambacher Schloss in Neustadt. Dort wurde eine "Hambacher Erklärung zur Künstlichen Intelligenz" mit sieben datenschutzrechtlichen Anforderungen verabschiedet.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der DSK. Anfragen zu Interviews und O-Tönen im Rahmen der 100. Sitzung der Datenschutzkonferenz richten Sie bitte an: presse(at)datenschutz.rlp.de, Tel: 06131-208-2608. Da die Konferenz virtuell stattfindet, ist Herr Professor Kugelmann kommende Woche in Mainz erreichbar.

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