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14. Europäischer Datenschutztag 2020 - Künstliche Intelligenz zwischen Förderung und Bändigung

Systeme der Künstlichen Intelligenz (KI) stellen eine substanzielle Herausforderung für Freiheit und Demokratie dar. Entwicklungen und Anwendungen von KI müssen in demokratisch-rechtsstaatlicher Weise den Grundrechten entsprechen. Dies gilt in der Bundesrepublik Deutschland, aber selbstverständlich darüber hinaus in Europa. Diesen Fragen und dem Versuch, politische, wirtschaftliche und rechtliche Antworten zu finden, widmet sich der 14. Europäische Datenschutztag. Nicht alles, was technisch möglich und ökonomisch erwünscht ist, darf in der Realität umgesetzt werden. Dies gilt in besonderem Maße für den Einsatz von selbstlernenden Systemen, die massenhaft Daten verarbeiten und durch automatisierte Einzelentscheidungen in Rechte und Freiheiten Betroffener eingreifen. Die Wahrung der Grundrechte ist Aufgabe aller staatlichen Instanzen. Wesentliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI sind vom Gesetzgeber vorzugeben und durch die Aufsichtsbehörden zu vollziehen. Nur wenn der Grundrechtsschutz und der Datenschutz mit dem Prozess der Digitalisierung Schritt halten, ist eine Zukunft möglich, in der am Ende Menschen und nicht Maschinen über Menschen entscheiden.

Als Abschluss seines Vorsitzes der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder im zurückliegenden Jahr richtet der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz den 14. Europäischen Datenschutztag in den Räumlichkeiten der Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin aus. Die Veranstaltung steht unter dem Titel "Künstliche Intelligenz – Zwischen Förderung und Bändigung". Zur Bedeutung von KI-Lösungen und Algorithmen in Wirtschaft und Technik und den damit verbundenen Herausforderungen referieren Vertreter aus Politik, Wissenschaft; Justiz und Praxis. Damit wird das Schwerpunktthema des Vorsitzjahres 2019 weiter geführt, das auch künftig auf der Agenda der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden steht.

 

Referentinnen und Referenten:

Prof. Dr. Helge Braun, Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramts

Prof. Dr. Thomas von Danwitz, Richter am Gerichtshof der Europäischen Union

Paul Nemitz, Europäische Kommission, Mitglied der Datenethikkommission

Prof. Dr. Mario Martini, Universität Speyer, Mitglied der Datenethikkommission

Prof. Dr. Katharina Zweig, Universität Kaiserslautern, Mitglied der Enquête-Kommission KI des Deutschen Bundestages

Prof. Dr. Birgit Stark, Universität Mainz, Direktorin des Mainzer Medieninstituts

Andreas Schurig, Sächsischer Datenschutzbeauftragter und Vorsitzender der Datenschutzkonferenz im Jahr 2020

Dr. Jörg Wojahn, Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland

Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz und Vorsitzender der Datenschutzkonferenz im Jahr 2019

Näheres zum Programm finden Sie hier.

Zeit: Dienstag, 28. Januar 2020, 12:30 – 17:00 Uhr
Ort: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, Unter den Linden 78, 10117 Berlin

Die Teilnahme ist kostenlos.

Weitere Informationen

  • Prof. Dr. Mario Martini: Chancen und rechtliche Grenzen staatlichen KI-Einsatzes
  • Prof. Dr. Katharina Zweig: Nachvollziehbarkeitsregulierung für ADM-Systeme. Ein kritikalitätsbasierter Ansatz
  • Prof. Dr. Birgit Stark: Was verstehen Nutzer unter Algorithmen

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