In der Auftakt-Keynote griff Regina Mühlich, Vorständin des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V., das Tagungsmotto auf und machte deutlich: „Datenschutz ist kein Nebenjob – und sollte auch nicht so behandelt werden.“ Die heutige Informationsüberflutung, so die Einschätzung, führe bei vielen Datenschutzbeauftragten zu Überforderung und Entscheidungsblockaden. Die Antwort darauf liege in strategischer Priorisierung, gelebter Prozesskompetenz und der aktiven Nutzung beruflicher Netzwerke. „Nicht die Vollständigkeit zählt, sondern die Relevanz“, lautete ein zentraler Appell.
Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, korrigierte anschließend ein beliebtes Vorurteil über den Datenschutz und erläuterte: „Datenschutz ist kein Innovationshemmnis – im Gegenteil. Er bietet einen belastbaren Rechtsrahmen, auf dem neue Technologien wie Künstliche Intelligenz rechtssicher aufbauen können.“ Die Abstimmung neuer europäischer Digitalgesetze mit der DSGVO bleibe dabei eine zentrale Aufgabe. Datenschutz sei in diesem Zusammenhang nicht als Hürde, sondern als Voraussetzung für das Gelingen vertrauenswürdiger digitaler Innovation zu verstehen.
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Alexander Roßnagel, plädierte für einen gezielten Bürokratieabbau im Datenschutz: „Wir müssen gute Bürokratie – also transparente und nachvollziehbare Regeln – von unnötigem Aufwand unterscheiden.“ Die DSGVO selbst biete bereits viele Instrumente zur Vereinfachung, so etwa branchenspezifische Codes of Conduct oder zertifizierbare Verarbeitungen. Vor allem sei jedoch der Gesetzgeber in der Pflicht, klarere und risikobasierte Vorgaben zu machen, um Unternehmen und öffentliche Stellen zu entlasten. Was die Datenschutzaufsichtsbehörden unterstützend beitragen können, sind unter anderem praxisnahe Handreichungen und Beratung, um Unsicherheiten zu reduzieren.
Die rheinland-pfälzische Digitalministerin Dörte Schall rief zu einem stärkeren Fokus auf digitale Selbstbestimmung auf: „Der Mensch ist kein reiner Datenlieferant. Wir müssen die Hoheit über unsere Daten zurückgewinnen – durch Aufklärung, Vertrauen und klare Regeln.“ Sie betonte, dass Digitalisierung nur unter Einbeziehung der Gesellschaft gestaltet werden dürfe. Ziel sei eine smarte Verwaltung, die technische Innovationen mit den Grundwerten Europas in Einklang bringt. Zudem betonte sie die Vorzüge föderaler Strukturen – auch was die Digitalisierung angeht. Das Ziel einheitlicher Regelungen sollte aus ihrer Sicht mit den Vorzügen einer Kenntnis der lokalen Besonderheiten einhergehen, die bei einer individuellen Umsetzung dieser Regelungen sinnvoll berücksichtigt werden können. Prof. Dr. Roßnagel ergänzte, dass dies auch für die Datenschutzaufsicht gelte. Die für die Wirtschaft wesentliche Beratungsfunktion der Datenschutzaufsichtsbehörden sei nur in einer föderalen Struktur effektiv möglich.
Über 200 Teilnehmende kamen zur vierten Ausgabe des Datenschutztags, den der BvD erneut gemeinsam mit den Teams des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz veranstaltete. Erstmals war als Gast auch das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland dabei.
Monika Grethel, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Saarlands, blickte in ihrer Keynote zum Abschluss der Konferenz voraus auf die Zukunft des institutionalisierten Datenschutzes. Sie schlug damit zugleich eine Brücke in das kommende Jahr, in dem die saarländische Behörde Teil des Veranstalterteams sein wird: „Der Datenschutztag hat sich zu einem Pflichttermin für behördliche und betriebliche Datenschutzbeauftragte im Südwesten Deutschlands entwickelt. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit meinem Team im nächsten Jahr zur fachlichen Tiefe und inhaltlichen Breite der Veranstaltung beizutragen.“
Der 5. Datenschutztag wird am 10. Juni 2026 in Frankfurt am Main stattfinden.