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5. Verbraucherdialog zu Fitnessarmbändern und Co“: Handlungsempfehlungen zum Verbraucher- und Datenschutz bei Wearables

Sie können Schritte zählen, den Puls messen oder Schlafgewohnheiten überwachen: Wearables wie Fitnessarmbänder und Smart Watches werden immer beliebter. Und das ist erst der Anfang. Inzwischen ist bereits die nächste Generation dieser tragbaren Computersysteme in der Entwicklung oder sogar schon auf dem Markt.

Vernetzte Kleidungsstücke erfassen Vital- und Bewegungsdaten oder steuern durch Bewegung das Smartphone, spezielle Ohrhörer reagieren bei der Musikauswahl auf Körpersignale. Der menschliche Körper geht gewissermaßen online. Diese rasante Entwicklung wirft brisante Fragen für den Verbraucher- und Datenschutz auf. Daher hat sich der fünfte Verbraucherdialog – ein bundesweit einzigartiges Format eines Expertenforums – intensiv mit dem Thema „Wearables: Fitnessarmbänder & Co“ befasst und Hand-lungsempfehlungen erarbeitet.
„Wearables sind eine ganz neue Dimension der Digitalisierung – mit vielen Chancen, aber auch Risiken“, erklärte Verbraucherstaatssekretärin Christiane Rohleder. „Diese Systeme können ein wichtiger Helfer im Alltag sein, um beispielsweise Ausdauer und Kondition zu verbessern oder um den inneren Schweinehund zu überwinden, der manchmal einem Leben mit mehr Bewegung im Weg steht. Sie können aber auch sehr intime Einblicke in die Gesundheit, die Lebensweise und die Aktivitäten eines Menschen ermöglichen“, ergänzte die Staatssekretärin. „Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wissen noch viel zu wenig darüber, wie und wozu ihre Daten verwendet werden, wie aussagekräftig Informationen von Wearables tatsächlich sind und wie diese tragbaren Systeme optimal zu bedienen sind“, meinte Rohleder weiter. „Im aktuellen Verbraucherdialog haben wir daher erstmals umfassende Handlungsempfehlungen erarbeitet, wie handelsübliche Wearables verbraucher- und datenschutzfreundlich entwickelt und angeboten werden können. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zum vorsorgenden Verbraucherschutz.“
Der neue Praxisleitfaden soll Anbieter für Verbraucherbelange sensibilisieren, aber auch zur Entwicklung von Qualitätskriterien beitragen und Impulse für politische Initiativen setzen. Zu den Empfehlungen zählt beispielsweise, dass die Anbieter Sicherheits- und Funktionsupdates möglichst über die gesamte Lebensdauer, mindestens aber für einen Zeitraum von drei Jahren bereitstellen sollten. Zugleich betonte Staatssekretärin Rohleder: „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen die Kontrolle über ihre Daten behalten und Vertrauen in neue digitale Produkte haben können, um die Chancen, die diese Systeme bieten, mit einem guten Gefühl nutzen zu können.“
Der Verbraucherdialog ist ein bundesweit anerkanntes interdisziplinäres Fachforum auf Initiative des Verbraucherschutzministeriums in bewährter Kooperation mit der Verbraucherzentrale und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz. Die heute in Mainz vorgestellten Handlungsempfehlungen zum Thema „Wearables: Fitnessarmbänder & Co“ wurden seit September 2017 mit Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Technik, von Behörden, Institutionen und Organisationen entwickelt und berücksichtigen die neuesten Kenntnisse und Erfahrungen. „Allen Beteiligten danke ich sehr herzlich für die konstruktive Zusammenarbeit. Ein solcher Austausch verbindet auf innovative Weise Wünschenswertes aus Verbrauchersicht mit dem Machbaren“, so Verbraucherstaatssekretärin Rohleder.
Die Handlungsempfehlungen richten sich primär an Anbieter und beziehen sich auf Wearables einschließlich zugehöriger Apps aus dem Fitness- und Lifestylebereich.
Sie sind technikneutral und umfassen insgesamt 14 Unterpunkte – von der Verbraucherinformation, der Bedienfreundlichkeit und Haltbarkeit der Geräte über die Zuverlässigkeit der Datenerfassung, den Umfang und die Interpretation der verarbeiteten Daten bis hin zur Datensouveränität. Enthalten sind aber auch der technisch-organisatorische Datenschutz und die Datensicherheit. Im Sinne des vorsorgenden Verbraucher- und Datenschutzes gehen die Empfehlungen über gesetzliche Vorschrif-ten – einschließlich der ab 25. Mai geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung – hinaus.
„Schon heute überwachen Wearables das Leben vieler Verbraucherinnen und Verbraucher. Im Rahmen des Fachforums haben wir uns für eine verbraucherfreundliche Ausgestaltung der neuen Technologien stark gemacht“, so Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. „Aus Verbrauchersicht ist es wichtig, dass die Geräte und Dienste verlässliche Ergebnisse liefern und die Nutzerinnen und Nutzer die Kontrolle über ihre sensiblen Daten behalten. Sicherheitsupdates sollten möglichst über die gesamte Lebensdauer bereitgestellt werden und Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ihre Fitnessdaten bei einem Wechsel des Anbieters mitnehmen können.“
„Anbieter von Wearables müssen Transparenz darüber schaffen, welche Daten zu welchem Zweck erhoben und verarbeitet werden, und welche Stellen auf diese Daten zugreifen können. Denn nur umfassend informierte Verbraucherinnen und Verbraucher können frei über die Verwendung ihrer Daten entscheiden,“ hebt Prof. Dr. Dieter Kugelmann, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, hervor. „Aufgrund der umfangreichen Sammlung höchst sensibler Daten, die geeignet sind, genaue Gesundheits- und Bewegungsprofile zu erstellen, sind Datensicherheit und eine pseudonymisierte Datenverarbeitung von zentraler Bedeutung. Die Handlungsempfehlungen nehmen diesen wichtigen Aspekt in den Fokus.“
Das Ergebnispapier des fünften Verbraucherdialogs „Wearables: Fitnessarmbänder und Co.“ ist online abrufbar.

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