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Autos als fahrende Computer - Gemeinsame Erklärung der Datenschutzbehörden und des Verbandes der Automobilindustrie zum Datenschutz im Kfz

- Pressemitteilung vom 5. Februar 2016

Im modernen Auto finden sich neben einem Motor, vier Rädern und einem Lenkrad auch ganz besonders eines, nämlich Daten. Ausgestattet mit moderner Informationstechnik verfügt es über vielfältige Systeme, die den Nutzerinnen und Nutzern das Leben im Auto sicher und angenehm machen sollen. Dazu zählen z.B. Navigation, Notruf (das sog. eCall-System), Werkstattdokumentation und auch Mulitmediaanwendungen.

Diese fortschreitende Technik bietet einerseits vielfältige Vorteile im Bereich Verkehrssicherheit und Komfort. Doch beeinträchtigt sie andererseits auch die Persönlichkeitsrechte der Fahrzeugnutzerinnen und -nutzer in nicht unerheblichem Umfang.

Das vernetzte Auto wirft eine Vielzahl datenschutzrechtlicher Fragen auf, die die Datenschutzaufsichtsbehörden nur zusammen mit den Kfz-Herstellern klären können, so der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Prof. Dieter Kugelmann. Ich begrüße daher ausdrücklich, dass es gelungen ist, nunmehr eine gemeinsame Erklärung mit dem Verband der Automobilindustrie zu diesen Aspekten zu veröffentlichen. Das Thema werde in seinen vielfältigen und ständig weiterentwickelten Facetten sowohl die Öffentlichkeit als auch die Datenschutzbehörden weiterhin beschäftigen, so Prof. Dieter Kugelmann weiter.

 

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