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„Best of Datenschutz“ – Landesbeauftragter präsentiert Datenschutzfälle aus 2024 und 2025

Vom Gesetzgebungsprozess bis zum privaten Einzelfall: Datenschutz findet auf allen Ebenen statt. Die ganze Bandbreite der von seiner Behörde in den vergangenen zwölf Monaten bearbeiteten Fälle präsentierte der rheinland-pfälzische Landesdatenschutzbeauftragte Prof. Dr. Dieter Kugelmann heute in der Pressekonferenz „Best of Datenschutz“. Die Beschwerden und Datenpannenmeldungen im Bundesland steuern indes auf einen neuen Höchststand zu.

Immer mehr Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen wenden sich an den Landesdatenschutzbeauftragten: Nach einem Rekordwert von 1.111 Beschwerden im Jahr 2024 deutet sich zur Halbzeit des laufenden Jahres ein neuer Höchststand an. Die Zahl der Beschwerden stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 24 Prozent, die der gemeldeten Datenpannen um 20 Prozent an. Der Landesdatenschutzbeauftragte betonte: „Die steigenden Zahlen sind ein klares Zeichen dafür, dass die Menschen sich ihres Rechts auf Datenschutz bewusst sind und dieses auch einfordern.“

Der Landesdatenschutzbeauftragte Prof. Dr. Dieter Kugelmann und seine Stellvertreterin Dr. Daniela Franke präsentierten unter anderem die folgenden Datenschutzfälle:

  • Zuverlässigkeitsprüfung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsfraktionen
    Im Juli 2025 verabschiedete der rheinland-pfälzische Landtag einen Gesetzentwurf zur Zuverlässigkeitsüberprüfung von Fraktions- und Abgeordnetenmitarbeitenden. Der Landesdatenschutzbeauftragte kam in einer Stellungnahme zu dem Schluss, dass diese Maßnahme datenschutzkonform ist, da sie einen angemessenen Ausgleich zwischen den Rechten der Betroffenen und der Funktionsfähigkeit des Parlaments schafft.
  • Kontrolle von Tablets bei der Abiturprüfung
    Eine Mainzer Schule verlangte Einsicht in den Browserverlauf des Tablets eines Prüflings aufgrund eines Verdachts auf Täuschung. Der Landesdatenschutzbeauftragte stellte klar, dass die Kontrolle nur zulässig ist, wenn die Nutzung des Geräts ausschließlich schulisch erfolgte, was in diesem Fall gegeben war.
  • Datensammlung zu potentiellen Pflegeeltern: Das „Genogramm“
    Der Landesdatenschutzbeauftragte klärte die Rahmenbedingungen für die Erstellung von Genogrammen im Rahmen der Eignungsprüfung von Pflegeeltern. Die Erhebung umfassender Angaben nicht nur zu den Pflegeeltern, sondern auch zu deren Umfeld ist zulässig, jedoch müssen die Betroffenen über die Freiwilligkeit der Angaben informiert werden. Für Verwandte und Bekannte sollen nach Möglichkeit Pseudonyme verwendet werden.
  • Bußgeld gegen Arztpraxis
    Eine Arztpraxis erhielt ein Bußgeld, weil sie Patientendaten nicht rechtzeitig gelöscht hatte und fälschlicherweise Daten einer früheren Patientin an einen externen Rechnungssteller weitergab. Der Fall zeigt die besondere Bedeutung der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung im Gesundheitswesen.
  • Ungebetener Hausbesuch bei jungen Eltern
    Eine Kreisverwaltung informierte frischgebackene Eltern ohne deren Einwilligung über Angebote und kündigte Hausbesuche an. Die Informationen zu den neugeborenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern hatte die Kreisverwaltung von den Meldeämtern erhalten. Der Landesdatenschutzbeauftragte stellte fest, dass diese Praxis datenschutzwidrig war, und schlug eine datenschutzkonforme Alternative vor.

Neben der Bearbeitung von Einzelfällen begleitete der Landesdatenschutzbeauftragte in den vergangenen zwölf Monaten verschiedene Gesetzgebungsprozesse und vertrat die Interessen des Datenschutzes in rechtlichen, politischen und gesellschaftlichen Debatten. Sicherheitspolitische Themen waren dabei besonders präsent. Der Landesdatenschutzbeauftragte nahm zudem in vielen Gesprächen Stellung zu Forderungen nach mehr Videoüberwachung in Städten und Kommunen.

Prof. Kugelmann ging vor diesem Hintergrund auf ein aufwändiges Pilotprojekt der Stadt Ludwigshafen zur Videoüberwachung gegen illegale Müllablagerungen ein, das er mit seinem Team eng begleitet hatte. „Die Ergebnisse der Testphase deuten darauf hin, dass die eingesetzte Videoüberwachung den gewünschten Effekt, die Vermüllung an den überwachten Plätzen zu reduzieren und die Verantwortlichen dingfest zu machen, nicht im gewünschten Maße erzielen konnte“, erläuterte der Landesdatenschutzbeauftragte. Er hielt außerdem fest: „Bei einem möglichen Folgeprojekt mit angepassten Parametern werden wir die Stadt Ludwigshafen gerne unterstützen. Innovativen Lösungen zur Videoüberwachung stehe ich offen gegenüber.“


Weitere Informationen:
Handout mit Details zu allen vorgestellten Fällen

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