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Best of Informationsfreiheit: 284 Fälle, sieben Beanstandungen und ein Jubiläum

In 284 Fällen unterstützte der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Bürgerinnen und Bürger im vergangenen Jahr dabei, ihr Recht auf Informationszugang gegenüber Behörden und anderen öffentlichen Stellen im Land durchzusetzen. Siebenmal sprach der Landesbeauftragte Beanstandungen gegen rheinland-pfälzische Behörden aus. Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Landestransparenzgesetzes stellt er ein insgesamt erfreuliches fachliches Niveau im Umgang mit Anträgen auf Informationszugang bei den öffentlichen Stellen im Land fest. In einer Pressekonferenz präsentierte der Informationsfreiheitsbeauftragte heute ausgewählte Fälle aus dem Jahr 2025.

Mit 284 Beratungsanfragen und Beschwerdeeingaben im Jahr 2025 stieg die Zahl der vom Team des Informationsfreiheitsbeauftragten bearbeiteten Fälle leicht im Vergleich zu den Vorjahren (275 im Jahr 2024 und 248 im Jahr 2023). Die Zahl der Fälle hielt sich damit auf einem konstant hohen Niveau. Inhaltlich standen die Themenfelder Innere Sicherheit sowie Mobilität und Infrastruktur im Fokus. Entsprechende Informationszugangsanträge von Bürgerinnen und Bürgern, bei denen das Team des Landesbeauftragten vermitteln konnte, bezogen sich etwa auf Sirenenförderprogramme, Fahrtzeiten der Feuerwehr, den Abriss und Neubau eines Bahnhofsgebäudes, die Reaktivierung von Bahnstrecken oder auf geplante Anlegestellen für Kreuzfahrtschiffe.

„Vor zehn Jahren, am 1. Januar 2016, trat das Landestransparenzgesetz in der vorliegenden Form in Kraft. Es hat seither sowohl bei den Bürgerinnen und Bürgern als auch in der Verwaltung breite Akzeptanz gefunden“, konstatierte der Landesbeauftragte Prof. Dr. Dieter Kugelmann. „Der grundlegende Sinn und die Notwendigkeit des Transparenzrechts werden kaum noch in Frage gestellt. In den meisten Fällen sprechen mein Team und ich heute mit den betroffenen Behörden lediglich über rechtliche Einzelfragen. Es freut mich persönlich sehr, dass Informationsfreiheit sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Behörden in Rheinland-Pfalz zu einem selbstverständlichen Bestandteil der Verwaltungspraxis geworden ist. Das Landestransparenzgesetz hat seine Rolle als ein Bestandteil der bürgernahen und offenen Verwaltung in der lebendigen Demokratie gefunden.“

Mit Blick auf die Weiterentwicklung des Transparenzrechts betonte der Landesbeauftragte: „Das Ziel einer proaktiven Veröffentlichung von Informationen wird zukünftig immer wichtiger. Die Verwaltungsdigitalisierung bietet große Potenziale für die Stärkung der Informationsfreiheit. Behörden sollten die Veröffentlichung von Informationen idealerweise bereits bei der Gestaltung digitaler Anwendungen berücksichtigen. Von dem Ansatz Transparency by Design profitieren nicht nur die Bürger und Ämter, sondern auch unsere freiheitliche Demokratie.“

Zu den in der Pressekonferenz vorgestellten Fällen zählte etwa die fragwürdige Taktik des „Behördenmikados“ mit wechselseitiger Erklärung der Unzuständigkeit öffentlicher Stellen. Auch die Abwägung zwischen dem öffentlichen Informationsinteresse und dem postmortalen Persönlichkeitsschutz von Opfern der Flutkatastrophe im Ahrtal wurde thematisiert. Darüber hinaus wurden auch überzogene Erwartungen von Antragstellern an die Reichweite des Transparenzrechts angesprochen, etwa wenn eine Informationsbereitstellung von Blitzerstatistiken nicht einmalig, sondern auch zukünftig im Sechs-Monats-Turnus gefordert wurde. Eine solche Informationsübermittlung im Abonnement sieht das Landestransparenzgesetz jedoch nicht vor.

Weitere Informationen: 
Handout mit ausführlicher Darstellung der präsentierten Fälle

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