Maßnahmenlisten für den Hochwasser- und Katastrophenschutz und Konzepte zur Warnung der Bevölkerung wurden ebenso angefragt wie Unterlagen zu städtischen Mietwohnungen und Prüfungsbögen für das medizinische Staatsexamen. In den allermeisten Fällen konnte das Team des Landesbeauftragten erfolgreich vermitteln und den Antragsteller:innen zu einer rechtskonformen Bearbeitung ihrer Informationsfreiheitsanträge verhelfen. In lediglich drei Fällen waren Beanstandungen gegenüber rheinland-pfälzischen Behörden nötig. In manchen Fällen stieß das Recht auf Informationszugang an lebenspraktische Grenzen – etwa in einem Fall von baurechtlichen Genehmigungen, in dem Schimmelbefall den Zugang zu den angefragten Akten verzögerte.
„Staatliche Stellen müssen sich erklären, ihre Vorhaben und Entscheidungsgrundlagen nachvollziehbar machen, veröffentlichen, Barrieren abbauen und sich öffnen“, betonte Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz. „Vieles läuft gut, aber Transparenz ist und bleibt Arbeit – und das ist sie wert. Ich setze mich mit meinem Team täglich dafür ein, dass das Recht auf Informationsfreiheit geachtet und zu einem selbstverständlichen Bestandteil unserer modernen demokratischen Gesellschaft wird.“
Diesem Ziel trägt auch der neu konstituierte Transparenzbeirat Rechnung, der sich im November 2023 zu seiner ersten Sitzung traf. Der Transparenzbeirat besteht aus Vertreter:innen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, der Wissenschaft, des Landtags und der Landesregierung. Unter Leitung der Landtagsabgeordneten und Grünen-Fraktionsvorsitzenden Pia Schellhammer wird der Beirat zukünftig dreimal pro Jahr in öffentlichen Sitzungen zusammenkommen und den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben nach dem Landestransparenzgesetz unterstützen.
Der Landesbeauftragte engagierte sich im Jahr 2023 auch auf internationaler Ebene innerhalb der International Conference of Information Commissioners (ICIC). Die ICIC ist ein global organisiertes Gremium aus Informationsfreiheitsbeauftragten, Ombudspersonen und anderen Stellen, das mit der Überwachung der Umsetzung von Informationsfreiheitsgesetzen betraut ist. Gemeinsam mit den Landesbeauftragten von Berlin und Brandenburg sowie dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vertritt Prof. Kugelmann die Bundesrepublik Deutschland in der ICIC. Dieser Blick über den Tellerrand schärft das Bewussstsein für die Transparenz in der Demokratie.
Weitere Informationen:
Handout mit Details zu den präsentierten Informationsfreiheitsfällen