Betrüger geben sich am Telefon als Datenschützer aus!

- Pressemitteilung vom 19. Mai 2010

Auch beim Landesdatenschutzbeauftragten beklagen sich Bürger über dubiose Telefonanrufe, in denen sich Anrufer als Mitarbeiter einer angeblichen Datenschutzinstitution wie z.B. Bundesagentur für Datenschutz, Bundesdatenschutzzentrale oder Bundesdatenschutzamt ausgeben.

Die Anrufer versuchen, die Angst der Bürgerinnen und Bürger vor einem Missbrauch ihrer persönlichen Daten, vor allem der Bankdaten, auszunutzen. Sie bieten an, gegen Zahlung eines Mitgliedsbeitrags dafür zu sorgen, dass man künftig durch eine Eintragung in Werbesperrlisten vor unerwünschten Werbeanrufen besser geschützt ist oder dass man aus Verträgen, die mit Gewinnspielunternehmen abgeschlossen worden sind, wieder heraus kommt. Die Anrufer sind oftmals bereits im Besitz der Bankdaten, die sie vermutlich auf illegale Weise erlangt haben. Sobald man am Telefon sein Interesse an einem verbesserten Datenschutz bejaht hat, gehen die Anrufer von einem telefonisch abgeschlossenen Vertrag aus und buchen die Mitgliedsbeiträge per Lastschrift vom Bankkonto ab.

Derartige Telefonwerbung ist ohne vorheriges Einverständnis der Angerufenen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wettbewerbswidrig und damit verboten. Zudem dürfen Anrufer bei Werbeanrufen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um ihre Identität zu verschleiern.

Der Landesdatenschutzbeauftragte rät:

  • Notieren Sie sich, falls ersichtlich, die Rufnummer und beenden das Gespräch sogleich durch Auflegen des Telefonhörers.
  • Machen Sie auf keinen Fall persönliche Angaben und hüten Sie sich insbesondere davor, Bankverbindungsdaten bekannt zu geben.
  • Sollte durch das Telefongespräch doch ein Vertrag zustande gekommen sein, können Betroffene, die nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind, alle per Telefon geschlossenen Verträge über Dienstleistungen noch bis zur vollständigen Bezahlung schriftlich widerrufen.
  • Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Bankauszüge. Da Banken Lastschriftberechtigungen nicht prüfen, sollte spätestens bei der Kontrolle der Kontoauszüge und einer unberechtigten Lastschrift gehandelt und unverzüglich der Lastschrift widersprochen werden. Zu Unrecht abgebuchtes Geld kann bei der Bank bis zu sechs Wochen nach der Abbuchung ohne Begründung zurückgerufen werden.
  • Sollten Sie zuvor bereits auf die unseriösen Anrufe eines Gewinnspielunternehmens hereingefallen sein, wenden Sie sich deswegen an eine Verbraucherschutzzentrale.

Auch die Bundesnetzagentur hat bereits vor derartigen Anrufern gewarnt, die sich zum Teil auch als Kooperationspartner der Netzagentur vorgestellt haben. Sie bietet auf ihrer Internetseite Hilfe bei Rufnummernmissbrauch und unerlaubter Telefonwerbung an: www.bundesnetzagentur.de. Telefonisch ist sie erreichbar unter (02 91) 9 95 52 06.

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