| Informationsfreiheit

Bewerbungsfrist für die LfDI-Awards 2018 hat begonnen

Vom 15. Mai 2018 bis zum 15. Juli 2018 sucht der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) wieder nach zukunftsweisenden und intelligenten Ansätzen und Aktivitäten für eine praktikable und nachhaltige Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit durch rheinland-pfälzische Behörden oder durch zivilgesellschaftliche Initiativen, die sich der Förderung der informationellen Selbstbestimmung oder der Transparenz öffentlicher Stellen verschrieben haben.

Mit den LfDI Awards – die erstmals 2017 vergeben wurden – soll diesen Ideen zu einer größeren Öffentlichkeit verholfen und Anreize für effektiveren Datenschutz und mehr Transparenz gesetzt werden. An dem Wettbewerb können sich alle Stellen der rheinland-pfälzischen Landes- und Kommunalverwaltung beteiligen sowie Organisationen und Initiativen der Zivilgesellschaft, die sich für die Pflege und die konstruktive Intensivierung der Informationsbeziehung zwischen dem Staat und den Bürgerinnen und Bürgern einsetzen. Nicht teilnahmeberechtigt sind die obersten Landesbehörden.
Konkrete Bewerbungen können unter Angabe der Preiskategorie und einer aussagekräftigen Begründung entweder durch die Verwaltungen selbst oder durch Bürgerinnen und Bürger schriftlich bis zum 15. Juli 2018 an den

Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 3040
55020 Mainz

E-Mail: poststelle(at) datenschutz.rlp.de

eingereicht werden.

Weiterführende Informationen und die Teilnahmebedingungen finden Sie hier.

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