| Datenschutz

Big Data im Gesundheitswesen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Deutscher Ethikrat legt Empfehlungen vor zum Thema "Big Data und Gesundheit – Datensouveränität als informationelle Freiheitsgestaltung".

Am 30. November 2017 hat der Deutsche Ethikrat eine umfassende Stellungnahme zum Thema "Big Data und Gesundheit – Datensouveränität als informationelle Freiheitsgestaltung" vorgelegt. Dabei werden sowohl die Potenziale von Big Data-Anwendungen im Gesundheitswesen als auch die daraus resultierenden Risiken untersucht und darauf basierende konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet. Die Stellungnahme greift eine Thematik auf, die einen Themenschwerpunkt des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) im Jahr 2017 bildete. Dabei ging es um das Herausarbeiten von Chancen und Risiken für Gesundheit, Verbraucherschutz und Datenschutz. Der LfDI befürwortet einen integrativen Ansatz und wird das Thema weiter aktiv begleiten.

Der Deutsche Ethikrat empfiehlt ein Gestaltungs- und Regelungskonzept, das sich an dem von ihm so bezeichneten Ziel der Datensouveränität orientieren solle. Gemeint ist damit eine den Chancen und Risiken von Big Data angemessene verantwortliche informationelle Freiheitsgestaltung. Zu diesem Zweck müsse das Datenschutzrecht weiterentwickelt und neu gestaltet werden. Dabei sei es unabdinglich, hinreichende und geeignete Schutzmechanismen und Gestaltungsstrategien zu entwickeln, zu vereinbaren und deren zeitnahe Umsetzung zu gewährleisten. Als wesentliche Maßnahmen in diesem Zusammenhang sieht der Deutsche Ethikrat das Erschließen der mit Big Data verbundenen Potenziale, das Sichern sowohl von individueller Freiheit und Privatheit als auch von Gerechtigkeit und Solidarität sowie das Fördern von Verantwortung und Vertrauen.

Der LfDI Rheinland-Pfalz begrüßt die Vorlage der Stellungnahme des Deutschen Ethikrats zum künftigen Umgang mit Big Data im Gesundheitswesen und den daraus resultierenden Auftrag einer gesamtgesellschaftlichen Auseinandersetzung mit der Thematik. "Die Stellungnahme des Ethikrates ist ein wichtiger Beitrag zu einer konstruktiven Diskussion über die mit Big Data-Anwendungen im Gesundheitsbereich verbundenen Chancen und Risiken, die in einen Konsens aller in diesem Zusammenhang betroffenen Akteure münden sollte" sagt der Landesbeauftragte, Prof. Dr. Dieter Kugelmann. "Als Datenschutzbeauftragter bin ich gerne bereit, an dem vom Deutschen Ethikrat geforderten Prozess einer gemeinsamen Konzeption von Big Data im Gesundheitswesen teilzunehmen, den ich u.a. im Rahmen des Digital-Dialogs in Rheinland-Pfalz bereits unterstütze. Das im Mai 2018 wirksame neue Europäische Datenschutzrecht bietet den Anlass für eine zielorientierte Weiterentwicklung des Datenschutzes im Gesundheitswesen."

#Themen

Datenschutz
Zurück