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Bürgerinnen und Bürger umfassend unterstützen – Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland fordert Zuständigkeit für Umweltinformationen

Unter der Leitung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) Prof. Dr. Dieter Kugelmann fordert die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland, die heute in Mainz tagt, den Bundes- und die Landesgesetzgeber dazu auf, den Informationsfreiheitsbeauftragten – wo nicht schon geschehen – die Zuständigkeit für die Umweltinformationen zu übertragen.

Hintergrund dieser Forderung ist, dass den Informationsfreiheitsbeauftragten weder auf Bundesebene noch in den meisten Ländern – anders allerdings in Rheinland-Pfalz – eine Kompetenz für das Umweltinformationsrecht zusteht und sich die Aufgabe der Informationsfreiheitsbeauftragten deshalb auf den Zugangsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz beschränkt. Den Bürgerinnen und Bürgern stehen jedoch auf der Grundlage des Umweltinformationsrechts häufig mehr Informationen zu niedrigeren Kosten zur Verfügung als nach den Informationsfreiheitsgesetzen. Das führt zu dem unbefriedigenden Zustand, dass die Informationsfreiheitsbeauftragten ihnen in diesen Fällen keine Unterstützung bei der Einforderung ihrer Rechte anbieten können und der Verlauf der Grenze der Zuständigkeit für die Fragesteller bisweilen schwer nachvollziehbar ist.

Der Landesbeauftragte, Prof. Dr. Dieter Kugelmann meint hierzu: „Seit bald zwei Jahren hat der rheinland-pfälzische Informationsfreiheitsbeauftragte die Aufgabe, öffentliche Stellen und Informationssuchende sowohl hinsichtlich des Zugangs zu amtlichen Informationen als auch zu Umweltinformationen zu beraten. Dies führt für alle Beteiligten zu einer erheblichen Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren und zur Stärkung der Informationsrechte. Dies sollte in allen Ländern und dem Bund gleichermaßen möglich sein.“

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