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Das vernetzte Auto - Vernetztes Fahren braucht Daten- und Verbraucherschutz

- Pressemitteilung vom 5. Juli 2016

Das vernetzte Auto war am Montag Thema einer Diskussionsveranstaltung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz im Mainzer Landesmuseum. Weltweit arbeiten Autohersteller, Zulieferindustrie, aber auch Internetunternehmen mit Hochdruck daran, die digitale Vernetzung der Fahrzeuge auf der Straße und darüber hinaus voranzutreiben. Sensoren sollen Komfort und Sicherheit beim Fahren erhöhen. Sie erstellen aber auch Bewegungs- und Verhaltensprofile, die sensible Informationen zur persönlichen Lebensführung preisgeben.

Der Professor für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Recht der Technik, Alexander Roßnagel, betonte die Bedeutung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung in Zeiten modernen Fahrens und hält die Frage nach dem Eigentum an den im vernetzen Auto anfallenden Daten weder für zielführend noch für zeitgemäß. Die größte Schwierigkeit sieht er in der Frage, wer für mögliche Fehler des Connected Car und deren Folgen haften wird.

Thoralf Schwanitz von Google Deutschland gab bei der Diskussion um die beim vernetzten Fahren entstehenden Daten zu bedenken, dass neue und insbesondere in Städten zunehmend nachgefragte Modelle wie Car Sharing die Mobilität zusätzlich verändern: weg vom Fahren - und der Datenerzeugung - mit stets dem eigenen Pkw hin zur Nutzung verschiedenster Autos.

Dr. Monika Sebold-Bender, Chief Country P&C Officer der Generali Versicherung in Deutschland, sieht die Fahrzeughersteller als gate keeper der Daten der Fahrzeugnutzerinnen und -nutzer. Die Versicherungen würden schon lange Tarife anbieten, die sich am Schadensrisiko bestimmter Personengruppen orientieren würden. Das Szenario, dass die Versicherungen mittels ihrer Tarife zum Erzieher der Fahrerinnen und Fahrer würden, hält sie für lebensfern.

Sebastian Greß, Stellvertreter des Konzerndatenschutzbeauftragten bei Daimler, verdeutlicht, dass auch das Connected Car - anders als ein Smartphone - nicht nur vernetzt, sondern auch ein gefährliches Gerät ist. Deshalb zielt der Daimler-Konzern in seiner Forschung und Entwicklung primär darauf ab, Sicherheit zu gewährleisten, berücksichtigt aber auch Datenschutzaspekte.

Der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Klaus Müller, fordert eine gesellschaftliche Debatte über den Rahmen, der den computerisierten Fahrzeugen vorgegeben werden soll und sieht hier den Gesetzgeber in der Pflicht zu handeln. Es dürfte keinesfalls den Fahrzeugherstellern überlassen bleiben, wie ein selbstfahrendes Auto im Kollisionsfall abzuwägen und zu entscheiden hätte.

Unterschiedlicher Auffassung waren die Diskutanten darüber, in welchem Tempo vernetzte Autos die herkömmliche Autogeneration ablösen werden. Während Sebold-Bender und Greß eine lange Übergangsphase vermuten, glauben Müller und Roßnagel daran, dass die Entwicklung einen schnellen Verlauf nehmen wird, da der Wunsch nach Sicherheit und der Drang nach einem Mehr an Bequemlichkeit und Effizienz starke Triebkräfte zugunsten des Wandels seien.

Neben den Chancen und neuen Möglichkeiten des vernetzten Fahrens muss ein hohes Datenschutzniveau gesichert sein. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Professor Dr. Dieter Kugelmann resümiert: Die Fahrerinnen und Fahrer müssen selbst entscheiden können, welche Daten und Informationen von ihrem computerisierten Auto gesammelt, gespeichert und weitergegeben werden. Dies datenschutzgerecht zu gestalten ist für mich die zentrale Herausforderung des vernetzten Fahrens, damit das Auto auch künftig ein Symbol persönlicher Freiheit bleibt.

Vernetztes Fahren braucht Regeln, ergänzt Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale. Die Technik erlaubt eine genaue Erfassung des Fahrverhaltens. Wenn Preise und Leistungen, zum Beispiel von Versicherungen, am Fahrverhalten ausgerichtet werden, kann dies die wirtschaftliche Handlungsfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher einschränken. Betroffene dürfen die Kontrolle über ihre Daten nicht verlieren.

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