Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder hat die zurückliegende Bundestagswahl zum Anlass genommen, für die neue Legislaturperiode elf Grundforderungen zu formulieren, deren Ziel es ist, das Datenschutzrecht weiter zu entwickeln und seine Durchsetzung und Akzeptanz zu fördern. Die Grundsatzpositionen richten sich an die künftige Bundesregierung, aber auch an Bund und Länder insgesamt im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten.
„Ein wirksamer Datenschutz ist Grundrechtsschutz und darf nicht als Hindernis betrachtet werden“, so der Landesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Dr. Dieter Kugelmann. „Er muss vielmehr als integraler und förderlicher Bestandteil politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Fortentwicklung verstanden und gelebt werden.“ Die Themenvielfalt der Grundsatzpositionen zeige, dass der Datenschutz viele politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bereiche berühre. Die Entwicklungen, die durch Globalisierung und Digitalisierung auf die Gesellschaft einwirkten, machten die Einbeziehung von Datenschutz als Grundrechtsschutz unverzichtbar. „In einer zunehmend digitalisierten Welt die informationelle Selbstbestimmung und Freiheitsrechte zu bewahren, ist eine Aufgabe aller politischen Kräfte.“
“Gleiches gilt für die Informationsfreiheit“, so Kugelmann. „Diese ist mit dem Ziel der Transparenz staatlichen Handelns Basis einer stabilen Demokratie und förderndes Element der öffentlichen Meinungsbildung und schafft Vertrauen zwischen Politik, Verwaltung und Bevölkerung.“
Unter dem Landesbeauftragten Rheinland-Pfalz als diesjährigem Vorsitzenden der Informationsfreiheitskonferenz haben die Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit daher gleichfalls grundlegende Empfehlungen formuliert, um Fortschritte und Weiterentwicklungen bei Informationsfreiheit und Transparenz zu erreichen.
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