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Datenschutz wird bei Corona-Impfungen gewahrt – Kugelmann sieht keine Bedenken gegen Impfungen

Viele Menschen in Deutschland setzen große Hoffnungen auf den baldigen Beginn der Impfungen gegen das Coronavirus. Dass dabei auch das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden muss, ist selbstverständlich.

Beim Aufbau der Infrastruktur für die Impfungen durch das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium wurde die Expertise des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Rheinland-Pfalz genutzt, um den Schutz der Daten im Zusammenhang mit den freiwilligen Impfungen sicherzustellen. Dies zeigt einmal mehr, dass Datenschutz und Gesundheitsschutz Hand in Hand gehen. Im Rahmen der Impfungen sind verschiedene datenschutzrechtliche Fragen zu erörtern wie: Von wem und in welcher Form werden die Daten über die zu impfenden Personen gesammelt? Wie werden die Impfungen in den Impfzentren dokumentiert und die Daten gespeichert? In welcher Form werden die zu impfenden Personen über ihre Datenschutzrechte informiert?

Der Landesdatenschutzbeauftragte Professor Dieter Kugelmann erklärt: "Das Organisieren und Durchführen hunderttausender Impfungen ist für alle betroffenen Stellen eine gewaltige Herausforderung. Neben den medizinischen und logistischen Fragen sind auch Datenschutz-Aspekte zu beachten. Es muss etwa sichergestellt sein, dass die Menschen, die sich impfen lassen wollen, jederzeit darüber informiert sind, welche Daten von ihnen im Rahmen der Impfung verarbeitet werden und was mit diesen Angaben passiert. Als Landesbehörde sind wir frühzeitig in den Aufbau der Impfstrukturen eingebunden worden. Unsere Anregungen, insbesondere hinsichtlich der Transparenz der Datenverarbeitung, wurden alle aufgegriffen. Nach derzeitigem Stand bin ich daher davon überzeugt, dass bei den anstehenden Impfungen der Datenschutz umfassend gewahrt wird. Wir werden als Datenschutzaufsichtsbehörde allerdings in den kommenden Monaten genau begleiten, ob dies auch der Fall ist. Den an den Impfungen beteiligten Akteuren stehe ich weiterhin zur Verfügung, falls es in diesem Zusammenhangkonkreten Klärungsbedarf geben sollte."

Der LfDI hat in den vergangenen Wochen an der Erstellung der Datenschutz-Informationen nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung mitgewirkt, die die Personen erhalten, die geimpft werden wollen. In den Informationsschreiben wird etwa darüber aufgeklärt, welche Daten bei der Vereinbarung eines Impftermins und mit der Impfung erhoben und gespeichert werden. So werden beispielsweise personenbezogene Daten wie Name, Adresse, mögliche Kontraindikationen (z.B. eine Schwangerschaft oder chronische Erkrankungen) und Informationen zu Vorerkrankungen (z.B. zur Einnahme bestimmter Medikamente) erfasst. Auch wird in dem Informationsschreiben erläutert, welche Daten zur Impf-Dokumentation gespeichert und an wen sich Betroffene bei Datenschutzfragen wenden können.

Kugelmann sagt: "In den kommenden Monaten wird es darauf ankommen, dass so viele Menschen wie möglich geimpft werden können und geimpft werden wollen. Das gesamtgesellschaftliche Bewusstsein für das Impfen muss hoch sein. Als Landesdatenschutzbeauftragter geht es mir darum, meinen Beitrag zu leisten, dass niemand befürchten muss, seine Gesundheitsdaten seien im Rahmen der Impfungen nicht sicher. Es muss und wird etwa sichergestellt sein, dass nur Berechtigte erfahren können, wer geimpft wurde und wer dies abgelehnt hat. Das klare Ziel ist: Niemand soll sagen können, dass aus Datenschutz-Sicht die Impfungen und das Impf-Prozedere problematisch seien.“

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