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Datenschutzbeauftragter stellt Fragen und Antworten zum Datenschutz bei Corona-Impfungen online

In den vergangenen Tagen hat sich der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Rheinland-Pfalz aufgrund zahlreicher Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von Verwaltungen oder Krankenhausträgern mit diversen Fragen zum Datenschutz bei den seit Ende Dezember 2020 begonnenen Corona-Schutzimpfungen befasst.

Der LfDI veröffentlicht nun auf seiner Internetseite eine Liste mit Fragen und Antworten (FAQs) zu den Impfungen. Der Landesdatenschutzbeauftragte Professor Dieter Kugelmann sagt: "In diesen Wochen und Monaten werden in Rheinland-Pfalz hunderttausende Corona-Schutzimpfungen durchgeführt, bei denen auch Datenschutz-Aspekte zu berücksichtigen sind. Im Sinne einer größtmöglichen Transparenz beantworten wir auf unserer Internetseite die ersten wichtigen Fragen hierzu. Es geht darum, dass Jede und Jeder weiß, welche Daten wofür verarbeitet und gespeichert werden. Zugleich sollen die mit den Impfungen befassten Stellen Handlungssicherheit erhalten. In der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass alle Beteiligten größtmögliche Transparenz und Rechtssicherheit schaffen sollten. Nur so sind die Maßnahmen erfolgreich.“

Der LfDI informiert in den FAQs zu Fragen wie: Unter welchen Voraussetzungen dürfen Dritte Terminanmeldungen für an einer Corona-Schutzimpfung interessierte Bürgerinnen und Bürger vornehmen? Auf welcher Rechtsgrundlage dürfen vor der Impfung Informationen über die zu impfende Person wie Name und Anschrift sowie Angaben zu Kontraindikationen und Vorerkrankungen erhoben werden? Was gilt zum Datenschutz bei Impfungen durch Betriebsärzte? Was ist die Impfdokumentation Rheinland-Pfalz? Welchen Voraussetzungen unterliegt eine an den Standorten der Impfzentren durchgeführte Videoüberwachung?

Die FAQs stellen klar, dass Daten über die erfolgten Impfungen an das Robert Koch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut nur in pseudonymisierter Form gegeben werden dürfen. Beim RKI werden sie zur Feststellung der Inanspruchnahme von Schutzimpfungen und mit Blick auf etwaige Impfeffekte verwendet. Die Daten müssen so gespeichert werden, dass Rückschlüsse auf einzelne Personen ausgeschlossen sind.

Die FAQs dienen auch als Orientierung für die in den Impfprozess eingebundenen Personen und Stellen, zumal die datenschutzrechtlichen Bewertungen von dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie geteilt werden, das für die Impfzentren und die mobilen Impfteams zuständig ist. Der LfDI hat überdies an dem vom Ministerium erstellten Informationsblatt mitgewirkt, welches allen an einer Corona-Schutzimpfung interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt wird. Mit diesem Blatt werden die datenschutzrechtlichen Informationspflichten erfüllt.

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