Der Datenschutz - insbesondere im Internet - wird künftig stärker durch europäisches Recht bestimmt werden. Dies wird für alle Beteiligten zu mehr Rechtssicherheit führen. Ob damit auch höhere Datenschutzstandards einhergehen werden, bleibt einstweilen abzuwarten. Mit dieser Einschätzung fasste der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Edgar Wagner, seine zweitägigen Gespräche zusammen, die er in dieser Woche mit hochrangigen Vertretern der EU-Kommission und des Europäischen Parlaments in Brüssel geführt hat. Zu seinen Gesprächspartnern zählte u.a. der Kabinettschef der EU-Justizkommissarin Viviane Reding, Prof. Martin Selmayr, sowie die Abgeordneten Sippel, Albrecht, Voss und Alvaro, die in ihren Fraktionen für Fragen des Datenschutzes verantwortlich sind.
In Brüssel gehe man davon aus, dass Justizkommissarin Reding am 25. Januar 2012 ihr Maßnahmepaket für den Datenschutz vorlegen werde. Es wird erwartet, dass es aus einem Verordnungsentwurf und aus dem Entwurf für eine Richtlinie bestehen werde. Das eine werde in den Mitgliedstaaten unmittelbar gelten, das andere müsste von den Mitgliedstaaten durch eigene Regelungen umgesetzt werden. Auch von einer Aufgabenbeschreibung für die Datenschutzbeauftragten ist die Rede, deren Unabhängigkeit offenbar gestärkt werden soll, nicht zuletzt durch effektivere Sanktionsmöglichkeiten. Allgemein rechnet man damit, dass das Parlament seine Beratungen noch in der laufenden Wahlperiode, d.h. bis spätestens 2014 abgeschlossen haben wird.
Wagner zeigte bei seinen Gesprächen Verständnis dafür, dass das europäische Datenschutzrecht künftig im Interesse der Wirtschaft den Datenverkehr erleichtern werde; er warnte allerdings davor, dies durch einen Abbau individueller Datenschutzrechte erkaufen zu wollen. Dies werde das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Wirtschaft beeinträchtigen und sich deshalb nicht bezahlt machen.
Immerhin - so Wagner - seien seine Gesprächspartner mit ihm der Auffassung gewesen, dass der Datenschutz auch als Bildungs- und Erziehungsaufgabe verstanden werden müsse und dass dies auch im künftigen europäischen Datenschutzregelwerk zum Ausdruck kommen sollte.
Mit mehr Transparenz bei den Wirtschaftsunternehmen, einer größeren Datenschutzkompetenz bei den Verbrauchern und besseren Sanktionsmöglichkeiten für die Datenschutzbeauftragten könne der Datenschutz ein Stück vorangebracht werden. Allerdings seien noch viele Fragen offen. Die Datenschutzbeauftragten der Länder würden deshalb den Reformprozess auf europäischer Ebene in den kommenden Monaten aufmerksam begleiten.