Im Zusammenhang mit den allgemeinen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hat auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) Vorkehrungen zur Einschränkung sozialer Kontakte und zur Reduzierung des Infektionsrisikos getroffen.
Dadurch kann es in der Behörde des LfDI zu Einschränkungen bei der Erreichbarkeit und zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Vorgängen kommen. Bürgerinnen und Bürger sowie Verantwortliche können sich weiterhin über die Online-Services im Internet-Angebot des LfDI oder per E-Mail an poststelle(at)datenschutz.rlp.de an den Landesbeauftragten wenden.
Angesichts der Einschränkungen des öffentlichen Lebens sowie der Beeinträchtigung von Abläufen in Wirtschaft und Verwaltung wird der Landesbeauftragte im Rahmen seiner Aufsichts- und Kontrolltätigkeit Fristen gegenüber Verantwortlichen unter Berücksichtigung der Gegebenheiten angemessen handhaben. Dies gilt auch für die Verhängung und Bemessung etwaiger Zwangs- oder Bußgelder.
Weitere Informationen:
- Hinweise zum Datenschutz in Zeiten des Corona-Virus
- Kontaktformular
- Beschwerdeformular
- Meldung einer Datenpanne
- Meldung des Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37
- Antrag auf Informationszugang nach § 11 LTranspG