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Die DSK veröffentlicht Hilfestellungen zur Datenschutz-Grundverordnung!

Die unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) bieten Unterstützung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich und erläutern in Kurzpapieren, welche Änderungen und Neuerungen durch die Datenschutz-Grundverordnung auf die betroffenen Personen und Verantwortlichen zukommen.

Nach der Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung am 24. Mai 2016 stehen bedeutende Änderungen und Anpassungen des Datenschutzes und des Datenschutzrechts in Europa an. Die unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) bieten Unterstützung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich und erläutern, welche Änderungen und Neuerungen durch die Datenschutz-Grundverordnung auf die betroffenen Personen und Verantwortlichen zukommen. Dazu wurden Kurzpapiere erstellt, die Eckpunkte dafür bieten, wie die Datenschutz-Grundverordnung nach Auffassung der DSK im praktischen Vollzug angewendet werden sollte.

Die ersten Kurzpapiere zu den Themen "Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten", "Aufsichtsbefugnisse/Sanktionen" und "Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbung“ wurden jetzt veröffentlicht und sind ergänzend zu den bisherigen Inhalten zur Datenschutz-Grundverordnung in dem Internetangebot des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz abrufbar.

In den folgenden Wochen werden noch weitere Kurzpapiere – etwa zu der Datenschutz-Folgenabschätzung, der Datenübermittlung in Drittländer oder dem Marktortprinzip – hinzukommen.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Dr. Dieter Kugelmann ist zuversichtlich: "Die Dynamik der Datenschutz-Grundverordnung verstärkt sich spürbar. Als unabhängige Datenschutzaufsichtsbehörden unterstützen wir im Rahmen des Möglichen bei der Vorbereitung auf die Datenschutz-Grundverordnung. Die Kurzpapiere sind dazu ein hilfreicher Beitrag."

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