Der Landesdatenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann sagt: "Mit dem Fortschritt der Technik und der Digitalisierung werden die Kameras immer kleiner, günstiger und die Aufnahmen qualitativ hochwertiger. Eine Folge dieser Entwicklung ist, dass mehr Menschen eine Kamera einsetzen oder verwenden wollen, um ihr Eigentum zu schützen, um zu kontrollieren oder gar um andere zu überwachen. Oft wird dabei vergessen, dass der Einsatz nur unter der Beachtung sämtlicher Datenschutzregeln erfolgen darf. Bereits eine einfache Überwachungsanlage verarbeitet in großem Umfang personenbezogene Daten. In Echtzeit können Bilder unbegrenzt gespeichert werden. Zum Aufzeichnen benötigt man oft nicht mehr als ein Smartphone oder ein Tablet. Der Einsatz von Kameras, ohne die Freiheitsrechte anderer unangemessen zu beschneiden, wird eins der großen Datenschutzthemen der kommenden Jahre sein."
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat nun eine neue Orientierungshilfe zur Videoüberwachung von nicht-öffentlichen Stellen veröffentlicht. Darin werden Privatpersonen und Unternehmen informiert, welche Rechtsgrundlagen angewendet werden und welche gesetzlichen Voraussetzungen für Videobeobachtungen gelten. Die DSK erläutert Formvorschriften und Dokumentationspflichten; Beispiele zur Umsetzung der Transparenzpflichten sind beigefügt. Anhand einer Checkliste können Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte kontrollieren, ob sie bei der Einrichtung einer Videoüberwachung alle wesentlichen Prüfungsschritte einhalten. Die neue Orientierungshilfe ist die erste seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung. Es wird auch auf neuere Entwicklungen wie den Einsatz von Drohnen, Dashcams und Webcams eingegangen.
Die Orientierungshilfe Videoüberwachung ist hier erhältlich.