Die Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland haben auf ihrer 40. Konferenz am 2. Juni 2021 unter Vorsitz Sachsen-Anhalts die Gesetzgebung in Bund und Ländern aufgefordert, den Zugang zu Informationen auch bei den Verfassungsschutzbehörden zu gewährleisten und Ausnahmeregelungen auf den Schutz konkreter Sicherheitsbelange zu beschränken: Zwar unterliegen die im Vorfeld konkreter Gefahren zur Erfüllung ihrer Aufgaben vorgenommenen Maßnahmen zumeist der Geheimhaltung. Dies bedeutet aber nicht, dass ihre gesamte Tätigkeit zwangsläufig intransparent sein muss.
Darüber hinaus hat die Konferenz die verbindliche Einführung behördlicher Informationsfreiheitsbeauftragter in allen deutschen Informationsfreiheitsgesetzen gefordert. Sowohl in Rheinland-Pfalz als auch in Thüringen ist eine solche Regelung schon im Gesetz vorgesehen. In diesen zwei Ländern können Informationsfreiheitsbeauftragte die öffentlichen Stellen in ähnlicher Weise unterstützen und die Informationsfreiheit fördern, wie es im Bereich des Datenschutzes schon seit Langem vorgesehen ist.
Des Weiteren hat die Konferenz den Bundesgesetzgeber aufgefordert, in der neuen Legislaturperiode ein Transparenzgesetz mit Vorbildfunktion zu schaffen. Als zweites deutsches Bundesland und als erstes Flächenland hat Rheinland-Pfalz 2016 bereits ein Transparenzgesetz eingeführt. Dieses wurde mit Blick auf Umsetzungserfahrungen und die Fortentwicklung von Informationsfreiheit und Transparenz staatlichen Handelns in den Jahren 2020 und 2021 durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung evaluiert.