Auf Einladung des rheinland-pfälzischen Landesdatenschutzbeauftragten Edgar Wagner traf sich heute in Anwesenheit des Justizministers Dr. Bamberger und der Spitzen der rheinlandpfälzischen Gerichte ein Kreis von über 50 Datenschutzbeauftragten der Justiz zu einem ersten Gedankenaustausch.
Wagner bezeichnete die Justiz als Garant und Förderer des Datenschutzes im Land und fand allseitige Zustimmung zu seiner Forderung, den Datenschutz als auch Bildungs- und Erziehungsaufgabe zu begreifen.
Justizminister Dr. Bamberger und der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Prof. Meyer betonten in ihren Vorträgen, dass der Datenschutz wegen der technischen Entwicklung des Internet und der damit verbundenen Globalisierung von zentraler Bedeutung für den Persönlichkeitsschutz der Bürger geworden sei. Die Justiz stelle sich dieser Herausforderung auch in den Bereichen, in denen sie selbst Daten verarbeite.
Wagner unterstrich das Ziel der Veranstaltung, ein Netzwerk der Datenschutzbeauftragten im Bereich der Justiz zu initiieren. Zwar genieße die Justiz in Datenschutzfragen einen gewissen Vertrauensvorschuss. Doch seien darüber hinaus gehende Anstrengungen erforderlich.
Konkrete Themen des Treffens waren u.a. der Datenschutz im Spannungsfeld zum Prozessrecht, die Videoüberwachung in Justizvollzugsanstalten, das automatisierte Abrufverfahren im elektronischen Grundbuch sowie der organisatorisch-technische Datenschutz in der Justiz.
Landesdatenschutzbeauftragter Wagner erklärte, er halte es für ein sehr ermutigendes und bedeutsames Zeichen, dass die Datenschutzanliegen von allen Verantwortlichen in der Justiz unterstützt würden. Aus seiner Sicht sei wesentlich, dass alle Justizbediensteten für die Bedeutung von Datenschutzfragen sensibilisiert würden. Das Knüpfen von Verbindungen der dafür mit verantwortlichen behördlichen Datenschutzbeauftragten in der Justiz leiste einen erheblichen Beitrag, dieses Ziel gemeinsam zu erreichen.