„Die Europäische Union hat in Sachen Datenschutz in den vergangenen Jahren Großes geleistet: Es wurde mit der Datenschutz-Grundverordnung das weltweit beste Datenschutzregime etabliert", sagt Kugelmann. "Die Datenschutz-Standards liegen auf hohem Niveau und die Kooperation der europäischen Datenschutz-Wächter funktioniert immer besser. Wie ein superneuer Prozessor die Digitalisierung antreibt, hat die Datenschutz-Grundverordnung Europa vorangebracht: Die EU kann kraftvoll als Bastion der Freiheit und als Schutzwall gegen Angriffe auf die Privatsphäre handeln. Es wird immer deutlicher, dass der europäische Weg der Digitalisierung ohne Datenschutz nicht denkbar ist. Der andere Ansatz, der US-amerikanische, sowie der gänzlich andere Ansatz, der chinesische, verlangen einen dritten, eben europäischen Weg: Dieser verbindet kreative Innovation mit konstruktivem Datenschutz. Er verknüpft schnelle Digitalisierung mit effektivem Datenschutz.“
Kugelmann zeigt auf, welche täglich neuen Fragen sich den Datenschützerinnen und Datenschützern stellen: „Vor wenigen Tagen verbreitete sich die Meldung, dass der neue US-Präsident Joe Biden sein „Peloton“-Trainingsgerät womöglich nicht mit in das Weiße Haus nehmen dürfe. Die vorinstallierten Kameras und Mikrofone seien ein Datenschutzrisiko. Das Beispiel zeigt, dass High Tech-Fitness-Geräte zu einem großen Datenschutzproblem werden können. Bei verschiedenen Herstellern ist unklar, welche Daten gespeichert, genutzt und wohin sie übermittelt werden. Womöglich gelangen gar besonders sensible Gesundheitsdaten in die Hände Dritter. Oft mangelt es überdies an Informationen, wer Verantwortlicher ist, bei wem man also Betroffenenrechte geltend machen kann. Der Fall verdeutlicht: Jeder und jede sollte bei Anschaffungen und Nutzungen prüfen, ob sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung respektiert wird.“
Mit Blick auf die neue App „Clubhouse“ sagt Kugelmann: „Nach ersten Erkenntnissen ist die US-App aus Datenschutzperspektive höchst problematisch und verstößt wahrscheinlich gegen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung. Sie verlangt beispielsweise, dass Nutzerinnen und Nutzer die auf ihrem Gerät gespeicherten Kontaktdaten anderer Personen zur Verfügung stellen, ohne dass diese dem zustimmen müssten. Zudem ist in keiner Weise transparent, welche Daten die App dauerhaft speichert, etwa Mitschnitte von Gesprächen, und wie diese in Zukunft genutzt werden. Man weiß als Nutzer nicht, was mit den Daten genau passiert. Allein schon aus diesen Gründen kann ich als Landesdatenschutzbeauftragter den Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern nur empfehlen, die App nicht herunterzuladen und nicht zu verwenden.“
Der Europäische Datenschutztag wird seit 2006 durch den Europarat jährlich am 28. Januar begangen. In diesem Jahr feiert zudem die Datenschutzkonvention 108 des Europarats ihren 40. Geburtstag. Die Konvention war der erste völkerrechtlich verbindliche Vertrag zum Datenschutz und Vorbild für eine Vielzahl datenschutzrechtlicher Regelungen.
Zum Europäischen Datenschutztag grüßt Professor Dieter Kugelmann die Datenschützerinnen und Datenschützer in Europa in englischer Sprache hier.