Nach einer Einleitung durch Bernhard Schmidtke, den Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland und den LfDI Prof. Dr. Kugelmann thematisierten prominente Referenten und Referentinnen die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf die Gesellschaft. Während Bernhard Schmidtke unterstrich, dass nationale Alleingänge in Europa im Datenschutz nun nicht mehr möglich seien, hob Prof. Dr. Kugelmann die Bedeutung der Perspektive des Einzelnen auf die KI hervor.
Prof. Dr. Helge Braun, Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramts betonte, dass der Schutz von Daten in der KI möglicherweise die Wohlstandsfrage unseres Jahrhunderts sein könnte. Die KI führe einen Konkurrenzkampf gegen den Menschen mit dem Ziel, ihn zu ersetzen, obwohl die Technik lediglich dem Menschen dienen sollte. Europa sei der Sehnsuchtsort der Welt und dies spiegele sich nach einem Blick in den Osten und Westen der Welt auch im Datenschutz wider.
Paul Nemitz, Mitglied der Europäischen Kommission und der Datenethikkommission, konzentrierte sich auf die Bedeutung der Demokratie und der Grundrechte bei KI. Die Prinzipien der Demokratie stünden denen der Technik gegenüber, was u.a. auch darin begründet sei, dass erstere an Menschen adressiert seien und letztere an Computer. Die Datenschutz-Grundverordnung sei die aktuell geltende Basis für die Regulierung der KI und deshalb würde sich ein Gesetz zur KI als weniger komplex erweisen als es die Datenschutz-Grundverordnung ist.
Zudem thematisierte Prof. Dr. Martini, Stellvertretender Direktor des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung und Mitglied der Datenethikkommission, die rechtliche Grundlage von Algorithmen. Er betonte, dass laut dem Grundgesetz allein Richter die Befugnis hätten, Entscheidungen über natürliche Personen zu treffen. Da diese im Gegensatz zur KI eine fundierte Ausbildung genossen, werfe der Einsatz von KI ethische Fragen auf.
Laut Prof. Dr. Katharina Zweig, Professorin für komplexe Systeme an der Technischen Universität Kaiserslautern und Mitglied der Enquête Kommission des Deutschen Bundestags, solle man nicht nur über die „eine“ KI reden, da es viele verschiedene Formen der KI gebe, die von algorithmischen Entscheidungssystemen bis hin zu Ontologien und lernenden Systemen reichten. Sie wies darauf hin, dass die Fähigkeiten von KI grundsätzlich überschätzt würden.
Auch Prof. Dr. Birgit Stark, Direktorin des Mainzer Medieninstituts, unterteilte Algorithmen in drei verschiedene Gruppen und betonte, dass es bei diesen Gruppierungen eine unterschiedliche Wahrnehmung gebe: Während das Bewusstsein der Nutzerinnen und Nutzer für den Einsatz von Algorithmen bei ungewollten Inhalten der KI hoch sei, sei es bei gewollten Inhalten niedrig.
Die Vorträge wurden in der Moderation von Ralph Szepanski (ZDF) von Podiumsdiskussionen untergliedert, bei denen u.a. thematisiert wurde, ob man von Anfang an in KI-Systeme eingreifen solle und ob Algorithmen von Beginn an transparent sein sollten. Zudem seien bei KI nicht nur demokratische Partizipationsmöglichkeiten wichtig, sondern auch die benutzerfreundliche Auslegung des Rechts durch die Datenschützer.
Die einzelnen Vorträge finden Sie unter den folgenden Links:
Europäischer Datenschutztag –„Künstliche Intelligenz – zwischen Förderung und Bändigung“
Zum Thema Künstliche Intelligenz (KI) fand am 28. Januar 2020 unter der Leitung des Vorsitzenden der Datenschutzkonferenz 2019, Prof. Dr. Kugelmann (LfDI), der 14. Europäische Datenschutztag im Hause der Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin statt. Ziel der Veranstaltung war es, politische, wirtschaftliche und rechtliche Antworten auf den Einsatz von KI-Systemen zu finden, sowie den Vorsitz der Datenschutzkonferenz 2019 mit dem Schwerpunktthema 2019 abzuschließen.

