"Mit dem heutigen Urteil bestätigt der EuGH seine bisherige Linie und bekräftigt die Sicht der Datenschützer", sagt Kugelmann. "Eine flächendeckende, dauerhafte Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit dem Telekommunikationsgeheimnis und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar. In dem heutigen Urteil ging es um einzelne Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung in Frankreich, Belgien und Großbritannien, allerdings lässt die erneute Rechtsprechung Rückschlüsse für Deutschland zu. Das vorliegende, aber ausgesetzte Bundesgesetz muss anhand der heute vorgelegten Kriterien neu überprüft werden. In jedem Fall steht fest: Eine breite, pauschale Speicherung personenbezogener Daten ist mit unserer Verfassung und dem Recht der Europäischen Union nicht vereinbar. Es ist zu hoffen, dass künftig keine weiteren Versuche unternommen werden, in Deutschland eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Die flächendeckende Vorratsdatenspeicherung erscheint immer mehr wie ein Untoter: Er taucht immer wieder auf und spukt grundrechtwidrig umher."
Kugelmann betont: "Die Grundaussagen des Urteils liegen bisher nur in einer Pressemitteilung vor, der Urteilstext ist noch nicht veröffentlicht: In einer ersten Bewertung scheint der EuGH jedoch Freiheit und Sicherheit in eine gute Balance zu bringen. Neben der klaren Absage an eine dauerhafte Vorratsdatenspeicherung definiert er sehr enge Grenzen, innerhalb derer eine zeitlich begrenzte, anlassbezogene Speicherung der Telekommunikationsdaten möglich sei. Wenn die nationale Sicherheit eines Landes ernsthaft bedroht sei, dürften Regierungen vorübergehend oder wohl räumlich begrenzt eine Vorratsdatenspeicherung verfügen. Es müsse in jedem Fall sichergestellt sein, dass ein Gericht oder eine unabhängige Behörde diese Verfügungen zur Speicherung überprüfe, und deren Entscheidung im Anschluss für die Regierung bindend sei. In den kommenden Monaten werden wir Datenschützer ein genaues Augenmerk darauf haben, ob und welche neuen Vorhaben Gesetzentwürfe in Deutschland zur Vorratsdatenspeicherung auf den Tisch kommen."